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#Russen dürfen Instagram und Facebook wieder nutzen

„Russen dürfen Instagram und Facebook wieder nutzen“

Trotz der Sperrung von Facebook und Instagram in Russland sollen die Bürger des Landes die sozialen Netzwerke weiter legal nutzen dürfen. Das habe ein russisches Gericht entschieden, meldete die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass. Der Meta-Konzern hinter den beiden Plattformen sei zwar als „extremistische Organisation“ eingestuft worden, Russlands Bürger dürften sie aber weiter benutzen, hieß es.

Facebook und Instagram bleiben in Russland dennoch blockiert. Deshalb brauchen Nutzer einige technische Expertise, um sie erreichen zu können: Notwendig ist eine VPN-Verbindung. Das ist eine speziell geschützte Internetverbindung, die dem Internet vorgaukelt, der Nutzer sei an einem anderen Ort als er tatsächlich ist. Die Nutzung von VPN-Verbindungen, mit denen sich Netzwerksperren umgehen lassen, ist in vielen autoritär regierten Ländern normalerweise verboten, aber dennoch weit verbreitet, etwa auch in China.

Der Kreml konnte eine harte Sperre nicht durchsetzen

In Russland soll die VPN-Nutzung nun offenbar toleriert werden. Von russischen Parlamentsabgeordneten hatte es zuletzt geheißen, sie planten nicht, sie allgemein zu verbieten. Zuvor hatte es verschiedentlich Berichte darüber gegeben, dass die russische Regierung de facto nicht in der Lage sei, eine harte Sperrung von Instagram und Facebook durchzusetzen.

Viele Menschen in Russland nutzen die sozialen Netzwerke zum Geldverdienen, etwa zum Verkauf von Waren. Sie hatten um ihre Existenzgrundlage gefürchtet. Mit der gerichtlichen Einstufung von Instagram und Facebook als extremistisch vor rund einer Woche wurden laut Instagram-Chef Adam Mosseri rund 80 Millionen Nutzer von der Plattform abgeschnitten, unter ihnen auch Influencer, die Instagram beruflich nutzen. Die Verwendung des Messengers Whatsapp, der ebenso zum Meta-Konzern gehört, war jedoch nie eingeschränkt.

Schon bei dieser Entscheidung durch ein Moskauer Gericht hatte die Staatsanwaltschaft aber erklärt, die Nutzung von Meta-Produkten durch natürliche und juristische Personen solle nicht als Beteiligung an extremistischen Aktivitäten gewertet werden. „Personen, die lediglich die Dienste von Meta nutzen, werden nicht zur Verantwortung gezogen“, hieß es.

Hintergrund des Vorgehens der russischen Justiz war die Entscheidung von Meta, Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine zuzulassen. Der amerikanische Konzern hatte im Krieg Russlands gegen die Ukraine Regel-Lockerungen bekannt gegeben. Als Beispiel für eine Ausnahme bei Äußerungen, die normalerweise gegen Richtlinien verstoßen hätten, nannte ein Facebook-Sprecher den Satz „Tod den russischen Eindringlingen“. Das sorgte in Moskau für große Empörung. Später präzisierte Meta die Regeln für Inhalte-Prüfer: Sie gelten demnach nur in der Ukraine, und Gewaltaufrufe dürfen nicht gegen Russen generell oder gegen Staatschefs wie Wladimir Putin gerichtet sein.

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