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#Zehn Jahre Haft für afghanische Migranten

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Zehn Jahre Haft für afghanische Migranten

Nachdem ein Gericht auf der griechischen Insel Chios vier afghanische Migranten in erster Instanz zu je zehn Jahren Haft wegen Brandstiftung verurteilt hat, geht das Verfahren nun in Berufung. Die Männer werden beschuldigt, im September 2020 im Erstaufnahmelager Moria auf der Nachbarinsel Lesbos ein Feuer gelegt zu haben, durch das die stark überbelegte Einrichtung fast völlig abbrannte und mehr als 10.000 Menschen obdachlos wurden. Die Männer sollen das Feuer gelegt haben, um ihre Verlegung auf das griechische Festland zu erzwingen. Laut einer anderen Darstellung wurde das Feuer aus Protest gegen angekündigte Isolierungsmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie gelegt.

Michael Martens

Korrespondent für südosteuropäische Länder mit Sitz in Wien.

Die Anwälte der Beschuldigten führen an, drei ihrer Mandanten seien zum Zeitpunkt des Brandes noch minderjährig gewesen, weshalb der Prozess nach Jugendstrafrecht hätte geführt werden müssen. Tatsächlich waren zwei weitere Afghanen, die zum Brandzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt waren, in einem separaten Verfahren im März zu Haftstrafen von je fünf Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Abgesehen von Einwänden zum Alter der Angeklagten gaben die Anwälte auf Chios an, dass die Beschuldigten als Angehörige der afghanischen Volksgruppe der Hazara Opfer von Falschaussagen vermeintlicher Zeugen geworden seien, die Paschtunen sind.

„Das können sie vergessen“

Die Regierung des konservativen griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis hatte früh Brandstiftung als Ursache des Feuers bezeichnet. Das Feuer sei von Asylbewerbern gelegt worden, die „ihr Gastland nicht respektieren“, sagte etwa Regierungssprecher Stelios Petsas und fügte an: „Wir sagen es ihnen klipp und klar: Sie werden nicht wegen des Feuers die Insel verlassen. Das können sie vergessen.“ Andere Regierungsvertreter hatten ein hartes Vorgehen angekündigt.

Dieser Linie folgt die griechische Justiz offenbar auch in anderen Fällen. So berichteten griechische Medien im Februar über den Fall einer 26 Jahre alten schwangeren Afghanin auf Lesbos, die sich aus Protest dagegen, dass sie mit ihrer Familie nicht so rasch wie gewünscht nach Deutschland gebracht werde, in ihrem Zelt selbst angezündet habe. Als Folge ihrer Selbstverbrennung, so wurde weiter berichtet, sehe die Frau einem Verfahren wegen Brandstiftung entgegen. Die mehrfache Mutter sei noch im Krankenhaus vernommen worden, wo sie wegen Verbrennungen an Armen, Beinen und auf dem Rücken behandelt wurde. Nach einigen Tagen in Untersuchungshaft sei sie dann unter der Auflage, das Land nicht zu verlassen, wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

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