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#Scalable Capital soll wegen Datendiebstahl zahlen

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Scalable Capital soll wegen Datendiebstahl zahlen

Im Oktober 2020 musste der digitale Vermögensverwalter Scalable Capital aus München eingestehen, dass sich Unbefugte Zugang zu Daten von mehr als 33.000 aktive und früheren Kunden verschafft hatten. Dieser Datenschutzvorfall konnte für den Online-Broker ein teures Nachspiel haben. In einer Pilotklage hat ein damals betroffener Kunde vor dem Landgericht München I erstmals Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro erstritten.

In dem Urteil vom 9. Dezember, das der F.A.Z. vorliegt, bejaht die 31. Zivilkammer nach „Umfang und Art der entwendeten Daten“ einen Identitätsdiebstahl, der zum Anspruch auf Schadenersatz nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berechtigt. Dieser gewährt Betroffenen im Fall von schuldhaften Verstößen ein „angemessenes Schmerzensgeld“. Daneben muss Scalable dem Kläger für sämtliche zukünftige materielle Schäden aus dem Datendiebstahl ersetzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig (Az.: 31 O 16606/20).

Haftung nach Datenschutzverstößen

„Das Urteil sendet ein klares Signal an Konsumenten: Sie wissen nun, dass sie die Rechte, die ihnen die DSGVO gibt, auch durchsetzen können“, sagt Thomas Bindl, Gründer der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz (EuGD), die das Verfahren als Rechtsdienstleister mitbegleitet hat. Soweit bekannt, handelt es um eines der ganz wenigen Urteile, die einem Verbraucher oder einem Kunden einen solchen immateriellen Schadenersatzanspruch zugestehen. Im März 2021 bejahte das Arbeitsgericht Münster diesen im Fall der Verwendung von Bildern einer Arbeitnehmerin zu Marketingzwecken, ohne dass diese eingewilligt hatte. Und wer Werbemails erhält, ohne zuvor sein Einverständnis signalisiert zu haben, kann dem Amtsgericht Pfaffenhofen zufolge wegen der unrechtmäßige Datenverarbeitung bis zu 300 Euro vom Absender verlangen.

Aus Unternehmenssicht mag der Fall Scalable deswegen brisant sein, weil durch das Datenleck viele potentielle Anspruchssteller auf einen Datenschutzverstoß hin klagen könnten – auch wenn das Prinzip einer Sammelklage nach angloamerikanischen Vorbild hierzulande nicht möglich ist.

In einer Stellungnahme teilt der Online-Broker mit, dass man die Entscheidung zur Kenntnis nehme. „Inhaltlich hält Scalable die landgerichtliche Entscheidung des betreffenden Einzelfalls aus mehreren Gründen für unzutreffend und wird diese Entscheidung daher vollumfänglich gerichtlich überprüfen lassen“, heißt es in der Erklärung. Daneben wollte man sich nicht zu den Einzelheiten in laufenden Verfahren äußern.

In der Vergangenheit hatten EuGD und ein weiterer Rechtsdienstleister, Kleinfee aus Düsseldorf, zahlreiche Schadensersatzklagen wegen des Datendiebstahls bei Scalable angekündigt. EuGD stellt Betroffenen Ansprüche in vierstelliger Höhe in Aussicht, und behält im Erfolgsfall 25 Prozent der erstrittenen Summe ein. Nach Auskunft der Münchner Justiz sind aber keine weiteren Klagen gegen den Vermögensverwalter anhängig. Für den Inkassodienstleister aus München ist Scalable neben den Klagen gegen Mastercard der zweite größere Streitkomplex. Über das Portal machen dem Vernehmen nach 2000 Geschädigte Ansprüche gegen den Kreditkartenkonzern geltend. Mittlerweile ist hier eine Revision beim Bundesgerichtshof anhängig.

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