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#Schlesinger wird fristlos entlassen

„Schlesinger wird fristlos entlassen“

Der Rundfunkrat des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB) hat die vor einer Woche zurückgetretene Intendantin Patricia Schlesinger wie erwartet abberufen. Dem entsprechenden Antrag der Rundfunkratsvorsitzenden Friederike von Kirchbach haben 22 Rundfunkräte bei einer Enthaltung zugestimmt, das ist mehr als die nötige Zweidrittelmehrheit. Der RBB bestätigte die Abberufung per Twitter: Der Rundfunkrat habe in seiner Sondersitzung Patricia Schlesinger „von ihrer Position als Intendantin mit sofortiger Wirkung abberufen“. Schlesinger sei persönlich anwesend gewesen. Dem Vernehmen nach hat sie sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RBB entschuldigt und ihre Position verteidigt. Als nächstes, so der RBB, müsse der Verwaltungsrat „die Vertragsauflösung vollziehen. Dabei geht es auch um Details wie eine mögliche Abfindung oder eventuelle Schadenersatzansprüche des RBB gegenüber Patricia Schlesinger“.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Schlesinger fristlos zu entlassen hatten unter anderem Landespolitiker aus Brandenburg und der Deutsche Journalisten-Verband gefordert. Erik Stohn, Rundfunkratsmitglied und brandenburgischer SPD-Landespolitiker, hatte vor der Sitzung gesagt, er habe die klare Erwartung, dass das Aufsichtsgremium Schritte zur sofortigen Trennung von Schlesinger ohne Abfindung einleitet.

Der DJV Berlin – JVBB begrüßte die Entscheidung des Rundfunkrats. „Der Beschluss des Rundfunkrates ist richtig und konsequent“ sagte Steffen Grimberg, Landesvorsitzender des DJV Berlin – JVBB. „Dass dieser Beschluss fast einstimmig gefallen ist, zeigt, wie nachhaltig die Vertrauensbasis zwischen dem obersten RBB-Gremium und Frau Schlesinger zerstört ist.“ Jetzt dürfe der Aufklärungswille zu den Vorgängen um Luxus-Dienstwagen, Empfänge in der Privatwohnung der Intendantin und undurchsichtige Beraterverträge nicht erlahmen, sagte Grimberg. „Es gibt immer noch deutlich mehr offene Fragen als Antworten.“ Die lückenlose Aufklärung sei wichtiger als eine überstürzte Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger für Schlesinger.

Grimberg nimmt dabei auch den Verwaltungsrat des RBB in den Blick. Dessen inzwischen zurückgetretener Vorsitzender Wolf-Dieter Wolf war in die fragwürdige Vergabe von Beraterverträgen involviert und hatte allein den Dienstvertrag mit Schlesinger ausgehandelt. Vor allem der Verwaltungsrat, so Grimberg, müsse sich „fragen lassen, ob er seiner Funktion als Aufsichtsgremium in der Vergangenheit gerecht geworden ist. Alle bislang bekannten Vorgänge legen nahe, dass davon nicht die Rede sein kann.“ Schlüsse aus der offensichtlich sehr laxen Wahrnehmung der Aufgaben als Kontrollinstanz müsse jedes Mitglied des Verwaltungsrats für sich selbst ziehen.

„Gründe in der Person der Frau Schlesinger“

In der Vorlage der Rundfunkratsvorsitzenden Friederike von Kirchbach zur Abberufung hatte es geheißen: „Der Rundfunkrat des RBB beruft Patricia Schlesinger mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt als Intendantin des RBB ab. Die Abberufung ist durch Gründe in der Person der Frau Schlesinger bedingt, die eine außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags durch den RBB rechtfertigen würden.“ Als Grund der fristlosen Entlassung wird „die Abrechnung von Bewirtungskosten für eine Einladung mit Abendessen in der Privatwohnung von Frau Schlesinger am 12.2.2022 gegenüber dem RBB“ angegeben. Diese sei „als dienstlich notwendig“ ausgewiesen worden, „obwohl diese ganz oder zumindest teilweise rein privater Natur war“.

Patricia Schlesinger war von ihrem Amt mit Verweis auf ihren Dienstvertrag zurückgetreten. Dieser – den sie allein mit dem zurückgetretenen Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf ausgehandelt haben soll -, sieht für den Fall eines Rücktritts eine „Ankündigungsfrist“ von sechs Monaten vor. Das würde bedeuten, dass Schlesinger bis Ende Februar 2023 formal im Amt bleibt oder eine Abfindung erhält. Dies wollte der Rundfunkrat verhindern. Allerdings kann das Gremium  – wie am Montagabend geschehen -, nur über die fristlose Entlassung Schlesingers entscheiden. Über die Frage einer Abfindung entscheidet der Verwaltungsrat. Schlesinger war seit 2016 Intendantin. Erst im vergangenen Jahr war sie für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden, diese hätte bis 2026 gedauert.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die gekündigte Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsnahme. Die beiden bestreiten die gegen sie gerichteten Vorwürfe. Der Generalstaatsanwalt hat, wie der RBB selbst berichtet, den Sender aufgefordert, Unterlagen zum Fall Schlesinger zur Verfügung zu stellen. Der RBB komme der Aufforderung nach. Man habe elektronische Akten und E-Mail-Postfächer gesichert, Zugriffe auf diese würden protokolliert. Betroffen seien die Intendanz, die juristische Direktion, die Verwaltungsdirektion und die Gremiengeschäftsstelle.

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