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Die Schuldenuhr tickt – und sie läuft immer schneller. Obwohl Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten gefühlt unaufhörlich über solide Staatsfinanzen diskutierte, sind die öffentlichen Haushalte heute so hoch verschuldet wie nie zuvor. Auch in den Bundesländern hat sich die Lage drastisch zugespitzt. Die Beispiele Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen, wie groß die Herausforderungen sind – und wie dringend ein Umdenken nötig ist. Denn mit jedem neuen Kredit wächst die Gefahr, dass kommende Generationen eine gewaltige Zeche zahlen müssen.
Die Entwicklung ist dramatisch: Die Schulden der Bundesländer steigen seit Jahren – und das mit zunehmender Geschwindigkeit. Laut Statistischem Bundesamt lag die Verschuldung der Bundesländer zum Jahresende 2024 bei rund 610 Milliarden Euro. Hessen, traditionell wirtschaftsstark, kam 2024 auf einen Rekordwert von 46,2 Milliarden Euro (Haushaltsschulden ohne Landesbetriebe). In Rheinland-Pfalz erreicht die Verschuldung 29,5 Milliarden Euro – ein Plus von mehr als zwei Milliarden Euro innerhalb von nur zwei Jahren.
Ein genauer Blick auf die vergangenen Jahrzehnte verdeutlicht den Trend (siehe Grafik auf dieser Seite): Hessen stand 1992 noch mit etwa 16 Milliarden Euro in der Kreide, Rheinland-Pfalz mit rund 12,6 Milliarden. Bis 2010 stiegen die Schuldenstände beider Länder auf 37,7 beziehungsweise 29,4 Milliarden Euro, und dann ging es – mit nur gelegentlichen Unterbrechungen – mit den roten Zahlen weiter bergauf. Die Folge: Die Pro-Kopf-Verschuldung in Hessen und in Rheinland-Pfalz beträgt inzwischen mehr als 7100 Euro.

Nicht zuletzt um diese Entwicklung zu stoppen, wurde die Schuldenbremse in die Verfassungen von Bund und Ländern aufgenommen – in Hessen im Jahr 2011 mit einer Volksabstimmung, bei der sich 70 Prozent der Wähler dafür aussprachen. Die Regelung verpflichtet die öffentlichen Haushalte, grundsätzlich ohne neue Schulden auszukommen. Ausnahmen sind nur in außergewöhnlichen Notsituationen zulässig. Die Schuldenbremse sei keine Folklore, sondern ein Ausdruck der Generationengerechtigkeit, äußerte Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident von Hessen, noch im Dezember 2023. Die Vorgabe an Bund und Länder, ihre Haushaltsdefizite nicht durch die Aufnahme von Krediten auszugleichen, sei eine verfassungsrechtliche Errungenschaft.
Sparappelle waren gestern
Ähnliche Appelle in Sachen Haushaltsdisziplin lassen sich auch von der bis Mitte vergangenen Jahres amtierenden rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer finden. „Wir müssen den Menschen erklären, dass nicht jeder Wunsch sofort erfüllt werden kann“, äußerte die SPD-Politikerin. „Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hängt davon ab, dass wir unsere Finanzen im Griff behalten.“
Dass sich aus solchen Äußerungen nicht unbedingt ein Festhalten an der in der Verfassung verankerten Sparvorgabe ableiten lässt, macht Dreyers Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten, Alexander Schweitzer (SPD), deutlich. Er plädiert für eine Reform der Schuldenbremse, um mehr staatliche Investitionen zu ermöglichen. „Wir stehen vor einem Modernisierungsjahrzehnt. Dafür brauchen wir auch finanzielle Spielräume.“ Und auch Hessen nimmt es mit der Neuverschuldung nicht mehr so genau.
Für die Länder bedeutet die fortgesetzte Verschuldung wachsende Belastungen. Schon heute verschlingen Zinszahlungen einen immer größeren Teil der Haushalte. In Hessen betragen die Zinsausgaben des Landes inzwischen schon wieder mehr als eine Milliarde Euro jährlich. In Rheinland-Pfalz sind es mehr als 500 Millionen Euro. Geld, das für Schulen, Straßen oder Digitalisierung fehlt. Hinzu kommt: Die steigende Verschuldung schränkt die politische Handlungsfähigkeit ein. Investitionen in die Zukunft werden schwieriger, weil immer mehr Mittel für den Schuldendienst reserviert sind.
Hessen und Rheinland-Pfalz stehen beispielhaft für die Lage vieler Bundesländer: Die Lasten werden immer größer, die finanziellen Spielräume enger. Ein nachhaltiger Kurs, der Prioritäten setzt und auf neue Verschuldung verzichtet, ist dringend nötig. Nur so können die Länder langfristig handlungsfähig bleiben – und ihren Bürgerinnen und Bürgern eine stabile Zukunft bieten.
Dramatische Finanzlage der Kommunen
Gleichzeitig wächst angesichts der dramatischen Finanzlage der Kommunen der Druck auf Bund und Länder, in Sachen Haushaltsdisziplin auch mal fünfe gerade sein zu lassen. Uwe Conradt (CDU), Vizepräsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister von Saarbrücken, spricht von der größten kommunalen Finanzkrise in der Geschichte der Bundesrepublik. Das kommunale Gesamtdefizit habe sich vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 auf den Rekordwert von 24,8 Milliarden Euro vervierfacht.
Diese Zahl wird in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) genannt, den die Rathauschefs der 13 Hauptstädte der Flächenländer geschrieben haben. Darin kritisieren sie, dass sich die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben immer weiter öffne. Die Oberbürgermeister fordern deshalb grundsätzliche Reformen bei der Verteilung der Finanzlasten zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die steigende Verschuldung von Kreisen, Städten und Gemeinden sei kein vorübergehendes Problem, sondern ein strukturelles.
Die Kommunen stünden mit dem Rücken an der Wand, heißt es beim Deutschen Städtetag, und die Ursache seien vor allem die steigenden Sozialausgaben. Kostenträchtige Gesetze würden im Bund beschlossen, etwa der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung oder die Krankenhausreform. Umsetzen müssten das die Kommunen – und finanzieren.
Als Beispiel nennt der Städtetag die „Hilfe zur Pflege“. Menschen, die einen Heimplatz nicht vollständig bezahlen könnten, erhielten Geld von den Kommunen. Das aber bereite zunehmend Probleme, weil sich die Pflege verteuere, die Gesellschaft immer älter werde und die Kosten für Städte und Gemeinden damit immer höher stiegen.
Eine enorme finanzielle Unterstützung für die Kommunen ist das Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes. Daraus fließen insgesamt 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen – 7,4 Milliarden davon nach Hessen. Der Löwenanteil davon wiederum, 4,7 Milliarden Euro, soll direkt an die Städte und Gemeinden gehen, um Straßen, Brücken und Schulen zu modernisieren.
Doch das reicht den Rathauschefs nicht. Sie fordern darüber hinaus mittel- und langfristige Unterstützung, zum Beispiel indem sie stärker an den Steuereinnahmen beteiligt werden. Die Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“ etwa hätten sich binnen eines Jahres allein um 17 Prozent erhöht. Ähnlich drastisch seien die Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Verdoppelung der Kosten in zehn Jahren sowie in der Eingliederungshilfe mit einem Anstieg von rund 66 Prozent. Hinzu kommen steigende Personalkosten, etwa durch Tarifabschlüsse, sowie höhere Sachausgaben in nahezu allen Bereichen, von Verwaltung bis Infrastruktur. Sparen allein helfe da nicht mehr. Ohne eine stärkere Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen lasse sich die strukturelle Unterfinanzierung nicht beheben.
Schuldenabbau dank Schuldenbremse
Was bedeutet das nun für die Schuldenbremse? In Hessen gelang es vor allem ihretwegen 2016 erstmals nach 47 Jahren wieder, keine neuen Schulden zu machen. Bis 2023 kamen die hessischen Finanzminister dann siebenmal ohne zusätzliche Verschuldung aus – meist konnten sogar Altschulden abgebaut werden. Eine Ausnahme bildete in dieser Zeit nur das erste Corona-Jahr 2020. Allerdings haben Bund und Länder auch in dieser Zeit trotz der verfassungsmäßigen Sparvorgabe schon mit sogenannten Sondervermögen gearbeitet – etwa zur Finanzierung von Infrastruktur, Energiehilfen oder Pandemiefolgen. Solche Sondervermögen suggerieren auf den ersten Blick, es sei ausreichend Geld vorhanden. In Wahrheit handelt es sich aber um zusätzliche Schulden, die lediglich anders bilanziert werden.
Dass das Land Hessen nun wieder den „Schulden-Turbo“ zünden und die Verschuldung allein in diesem und im nächsten Jahr um insgesamt 3,6 Milliarden Euro steigern wolle, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Hessen nicht nachvollziehbar. Insbesondere weil das Land in den nächsten zwölf Jahren insgesamt 7,4 Milliarden Euro aus den Sonderschulden des Bundes erhalte. Ohne den Druck zur Prioritätensetzung rückten ausgeglichene Haushalte wieder in weite Ferne, moniert der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes, Joachim Papendick. Die Tatsache, dass die Schuldenbremse durch eine Änderung des Grundgesetzes ausgehebelt worden sei, werde sich vermutlich rächen, prophezeit er.
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