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#Schule darf Transmädchen beim Abschlussball Jungenkleidung vorschreiben

Eine Schule im US-Bundesstaat Mississippi darf Transabsolventen vorschreiben, dass sie sich auf dem Abschlussball gemäß ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht kleiden müssen. Das hat ein Bundesrichter am späten Freitagabend bestätigt und den Antrag eines Transmädchens auf eine einstweilige Verfügung gegen die Kleidervorschrift abgewiesen.

Die 17-Jährige wollte am Samstag an der Abschlusszeremonie der Harrison Central High School in Gulfport teilnehmen. Für die Feier schreibt die Schule Jungen ein weißes Shirt, eine schwarze Hose und Krawatte vor, Mädchen müssen ein weißes Kleid tragen. Die Absolventin kaufte sich daraufhin ein Kleid – die Schulaufsicht rief jedoch ihre Eltern an und teilte ihnen mit, sie müsse sich an die Vorschriften für Jungen halten.

Wegen Geschlechterdiskriminierung wandte sich die Absolventin daraufhin an das Gericht. Ein Statement der American Civil Liberties Union, die sie anwaltlich vertritt, zitiert sie mit den Worten: „Meine Abschlussfeier sollte ein Moment des Stolzes und der Freude sein, aber die Verantwortlichen der Schule wollen ihn zu einem Moment der Demütigung und Schande machen.“ Das von ihr ausgewählte Kleid sei „völlig angemessen“ für die Veranstaltung. Sie habe das Recht, „ihren Abschluss als die zu feiern, die ich bin, und nicht als die Person, die ich laut allen anderen sein soll“.

Wie aus der Klage hervorgeht, hatte die Absolventin schon zu Beginn ihrer High-School-Zeit als Transmädchen gelebt. Sie besuchte den Unterricht etwa in femininer Kleidung und durfte auch an einem anderen Schulball in einem Kleid teilnehmen. Dennoch entschied der Richter zugunsten der Schulverantwortlichen.

Schule: Kein Recht auf einen Abschlussball

Wie US-Medien berichten, hatte die Schule vor Gericht argumentiert, es gebe kein Recht auf die Teilnahme an einem Abschlussball. Mit dem formalen Erreichen ihres Abschlusses sei die Klägerin nicht länger Schülerin. Kleidervorschriften für eine freiwillige Veranstaltung verletzten keine geschützten Rechte oder begründeten Unterlassungsansprüche, zitiert die Zeitung „USA Today“ aus dem Gegenantrag der Schule, die sich auf die männliche Geburtsurkunde des Transmädchens berief.

Anwälte der Schülerin teilten der Zeitung nach dem Urteil mit, dass sie nicht an der Abschlussfeier teilnehmen werde. „Das diskriminierende Vorgehen der Schule und die Entscheidung des Gerichts haben unsere Mandantin gezwungen, sich zwischen ihrem wahren Selbst und der Feier eines wichtigen Meilensteins zu entscheiden“, hieß es.

Einen ähnlichen Fall hatte es Ende April in einer christlichen Schule in Nashville im US-Bundesstaat Tennessee gegeben. Die nonbinäre Person B Hayes wollte im Anzug am Abschlussball teilnehmen und wurde von der Veranstaltung ausgeschlossen. In einem Instagram-Post schrieb Hayes: „Ich sollte nicht mit Weiblichkeit konform gehen müssen, um zu meinem eigenen Abschlussball gehen zu dürfen.“ Freunde starteten daraufhin eine Spendenkampagne, um einen eigenen Ball für Hayes zu organisieren, bei der fast 40.000 Dollar zusammenkamen.

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