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#Schulen in Frankfurt müssen schließen

Schulen in Frankfurt müssen schließen

Die neue „Bundesnotbremse“ im Kampf gegen Corona ändert nun doch kurzfristig die Regeln für Hessens Schulen. Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hatten zunächst angekündigt, den Schulen Zeit für die nötigen Umstellungen zu geben. Es reiche, wenn die neuen Regeln im Laufe der Woche eingeführt würden.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Monika Ganster

Am Freitagnachmittag hatte Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) daher angekündigt, in Frankfurt würden Schulen und Kitas in der kommenden Woche noch unabhängig von den Infektionszahlen offen bleiben. Doch am Sonntagvormittag ruderte das Schulamt dann zurück. So soll es nun allenfalls eine Notbetreuung geben.

Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen

Denn laut Gesetz sind die Regeln eindeutig: Übersteigt die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 165, werden die Schulen ab dem übernächsten Tag geschlossen, Schüler haben dann Distanzunterricht. Eine Ausnahme gibt es für die Abschlussklassen und die Förderschulen, die weiterhin im Wechselbetrieb bleiben. Es soll dann eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 eingerichtet werden.

Auch in Frankfurt werden daher die Schüler von Montag an in den Distanzunterricht gehen müssen, nachdem es zunächst viel Unklarheit gegeben hatte. Einzelne Schulen wollen wohl am Montag noch Übergangslösungen ermöglichen, entsprechende Elternbriefe sind im Umlauf. Nach Hinweisen aus dem Sozial- und Kultusministerium, wonach das neugefasste Infektionsschutzgesetz eindeutig sei und somit für Frankfurt, wo die Inzidenz seit drei Tagen über 165 liegt, ab sofort gelte, kündigte die Stadträtin einen Stufenplan an. In Stufe eins, der bis Ende der Woche gelte, werde die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben. In Kitas, Horten und der „Erweiterten Schulischen Betreuung“ wird eine Notbetreuung angeboten, ohne schon die Auswahlkriterien anzuwenden. Diese gelten dann erst vom 3. Mai an: Betreut werden Kinder von Alleinerziehenden, wenn beide Eltern berufstätig sind, wegen eines Härtefalls sowie aus Gründen des Kindeswohls. Sie werde die Eltern möglichst schnell über die Modalitäten unterrichten, versprach Weber laut einer Mitteilung.

Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Die Grünen) sagte der F.A.Z., aus seiner Sicht sei die rechtliche Situation „absolut eindeutig“: ab einer Inzidenz von 165 nur noch Distanzunterricht und Notbetreuung. Und Frankfurt liege seit mehr als drei Tagen über dieser Marke. Dies sei allen seit Freitag klar.

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