#Der Streit mit Rom geht in die nächste Runde
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„Der Streit mit Rom geht in die nächste Runde“
Der Streit zwischen Deutschland und Italien um individuelle Entschädigungszahlungen für italienische Opfer von Nazi-Verbrechen während der deutschen Besatzung von September 1943 bis April 1945 geht in die nächste Runde. Berlin hat am Freitagabend beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen Rom eingereicht und in dem neuerlich zugespitzten Konflikt um vorläufigen Rechtsschutz ersucht.
Zu dem Schritt sah sich die Bundesregierung veranlasst, weil ein Gericht in Rom am 25. Mai entscheiden will, ob zur Durchsetzung der von italienischen Gerichten anerkannten Wiedergutmachungsansprüchen von Nazi-Opfern Liegenschaften der Bundesrepublik Deutschland in Rom zwangsversteigert werden sollen.
Berlin hofft auf vorläufigen Rechtsschutz
Bei den von Zwangsversteigerung bedrohten Grundstücken und Gebäuden handelt es sich um jene der Deutschen Schule, des Goethe-Instituts, des Deutschen Archäologischen Instituts sowie des Deutschen Historischen Instituts in Rom, wie aus der Klageschrift Berlins hervorgeht. Berlin hofft, dass der IGH Deutschland vor dem Gerichtstermin in Rom vom 25. Mai vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
An Rom ergeht in dem Schriftsatz die Forderung, Italien müsse gewährleisten, dass in der Sache keine neuen Zivilverfahren gegen Deutschland vor italienischen Gerichten mehr angestrengt werden. Ein abschließendes Urteil in der Sache wird das höchste UN-Gericht erst in einigen Jahren fällen.
Eine Fahne der Vereinten Nationen weht vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (Archivbild)
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Bild: AP
Deutschland hatte den IGH erstmals Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte Urteile, wonach Deutschland individuelle Entschädigungszahlungen zu leisten habe, mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Das UN-Gericht bestätigte mit seinem Urteil von 2012 die Auffassung Berlins, wonach die Frage der finanziellen Wiedergutmachung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in mehreren bilateralen Abkommen gelöst worden sei und die Bundesrepublik außerdem Staatenimmunität gegen individuelle Entschädigungsforderungen genieße.
Italien ließ gut zwei Dutzend neue Verfahren zu
Ein erstes Abkommen mit Italien hatte die Bundesrepublik am 2. Juni 1961 unterzeichnet, der Vertrag trat im Juli 1963 in Kraft. Die vereinbarten 40 Millionen Deutsche Mark sollten gemäß Abkommen von der Regierung in Rom an Italiener verteilt werden, die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen“ betroffen waren und dabei „Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten“ hatten. Auch Hinterbliebene von Opfern erhielten Zahlungen im Rahmen des bilateralen Abkommens.
Ungeachtet des IGH-Urteils von 2012 haben italienische Gerichte laut dem am Freitag in Den Haag hinterlegten Schriftsatz Berlins in den vergangenen zehn Jahren gut zwei Dutzend neue Verfahren zugelassen. 2014 hatte zudem das italienische Verfassungsgericht entschieden, dass Nazi-Opfer und deren Hinterbliebene die Bundesrepublik grundsätzlich auf Entschädigung verklagen können. Das Prinzip der Immunität von Staaten gelte nicht im Fall von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der Streit um verspätete kollektive und um ausgebliebene individuelle Entschädigungszahlungen für Nazi-Verbrechen belastet die Beziehungen der Bundesrepublik zu mehreren Staaten, die im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht besetzt waren.
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