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#Den eigenen Abschied gestalten

Den eigenen Abschied gestalten

Der eigene Tod ist für viele ein Tabuthema. Kaum jemand möchte sich schließlich mit der Endlichkeit seines Daseins beschäftigen und damit, wie und wo er irgendwann einmal bestattet werden möchte. Doch diese Frage nicht zu thematisieren führt dazu, dass Angehörige oft überfordert sind. Oder gar in Streit geraten, weil jeder eine andere Vorstellung hat, wie sich der Verstorbene seine Beerdigung vorgestellt haben könnte.

Allerdings scheint Corona einiges zu verändern. So berichten Anwälte von einem wachsenden Beratungsbedarf zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Auch ist laut Bundesverband Deutscher Bestatter seit Corona die Nachfrage nach Bestattungsvorsorgen gestiegen. Wer seinen eigenen Abschied planen möchte, kann seine Vorstellungen Freunden und Familie mitteilen – oder aber eine Bestattungsverfügung verfassen. In dieser kann jeder festhalten, wie und wo er bestattet werden möchte. Selbst Details wie der Blumenschmuck, die Musik oder eine Liste der einzuladenden Gäste lassen sich darin festhalten. „Es ergibt Sinn, eine Verfügung zu treffen, um Streit unter den Angehörigen über die Art der Bestattung, die Grabpflege und die Kosten zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Elmar Uricher von Uricher Rechtsanwälte in Konstanz. An eine Bestattungsverfügung werden keine formalen Anforderungen gestellt. Wichtig ist allerdings, diese einer vertrauten Person zu überlassen, die sich im Idealfall dann auch um die Beerdigung und die Trauerfeier kümmert. Das müssen nicht zwingend Familienangehörige sein. Auch ein Freund oder die Nachbarin können die Totenfürsorge übernehmen. So kann sichergestellt werden, dass die Vorstellungen des Verstorbenen auch umgesetzt werden. Das Testament ist für die Bestattungsverfügung allerdings nicht geeignet. „Denn dieses wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet“, sagt Uricher.

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