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#So soll der Teil-Lockdown im November aussehen

So soll der Teil-Lockdown im November aussehen

Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen die Coronavirus-Pandemie in Deutschland eindämmen. Die Bevölkerung soll aufgerufen werden, Kontakte zu anderen Menschen „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“. Ausgenommen seien Angehörige des eigenen Hausstandes. Das ergibt sich aus einem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur und der Funke Mediengruppe vor. Demnach sollen die Maßnahmen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende November gelten.

Ziel von Bund und Ländern sei es, „zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen“ erforderlich seien. „Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung.“

Gastronomie und Treffen mit Anderen

Unter anderem sollen Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden – ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, wie bereits während der ersten Coronavirus-Welle im Frühjahr.

Auch soll der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutschlandweit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sein. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert, heißt es in dem Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes.

Die Online-Flatrate: F+


Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“. Alle Bürger sollen aufgefordert werden, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.

Gastgewerbe, Kultur und Dienstleistungen

Der Bund will ferner touristische Übernachtungsangebote im Inland für fast den gesamten November verbieten. „Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“, heißt es in dem Entwurf. Auch diese Regelung soll vom 4. November bis Ende des Monats gelten.

Außerdem will der Bund Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, deutschlandweit fast den ganzen November untersagen. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser vom 4. November an bis Ende des Monats schließen. Laut dem Entwurf betrifft die Regelung auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Auch Messen, Kinos und Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle sollen schließen.

Auch Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen dem Entwurf zufolge bis Ende November geschlossen werden. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa für Physiotherapien sollen aber möglich bleiben. Auch Friseursalons sollen unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet bleiben.

Schulen und Geschäfte

Schulen und Kindergärten will der Bund offen halten. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen in diesen Bereichen einführen.

Der Einzelhandel – darunter Supermärkte – soll unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. „Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 qm Verkaufsfläche aufhält“, heißt es in dem Entwurf der Bundesregierung.

Noch unklar, was kommt

In zwei Wochen wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten, um die durch die Maßnahmen erreichten Ziele zu beurteilen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Ob die Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt am Mittwoch eins zu eins bei dem Krisengipfel übernommen wird, ist noch offen. Einzelne Länder haben bereits angekündigt, dass sie etwa im Bereich der Gastronomie Komplettschließungen für falsch hielten.

Angesichts der Beschränkungen will der Bund Hilfen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für hauptsächlich betroffene Wirtschaftsbereiche verbessern, etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem werde der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es weiter. Die Arbeitgeber hätten eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen und Infektionsketten schnell zu identifizieren. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.

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