Nachrichten

#So viel Geld sollen Eltern erhalten




Künftig soll es statt dem Kindergeld eine Kindergrundsicherung geben. Wie diese ausgestaltet ist und wie viel Geld der Staat pro Kind zahlt, lesen Sie hier.

Paare, die Kinder haben, können derzeit als staatliche Unterstützung Kindergeld beantragen, dass monatlich ausbezahlt wird. Ab 2025 soll es das nicht mehr geben, denn Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte die Kindergrundsicherung einführen. Was es damit genau auf sich hat und wie viel Geld Eltern dann für ihre Kinder bekommen, erfahren Sie hier.

Warum kommt die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll helfen, die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. So sollen vor allen Dingen einkommensschwache Familien finanziell unterstützt werden, damit die Kinder später bessere Chancen im Leben haben. Zudem soll die Kindergrundsicherung das System der staatlichen Leistungen für Kinder und Familien vereinfachen und transparenter gestalten. Dazu soll sie die bestehenden Leistungen bündeln und vereinheitlichen. 

Was umfasst die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Leistungen bündeln, darunter das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Kinder-Bürgergeld und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets.

Zudem soll der Zugang vereinfacht werden. Bislang müssen Eltern alle Hilfen bei verschiedenen Behörden beantragen, sodass viele Familien die Ansprüche, die ihnen eigentlich zustehen, geltend machen. Die Kindergrundsicherung soll das ändern und alles einheitlicher und einfacher machen. So sollen sich Eltern die Unterstützung nicht mehr holen müssen, denn der Staat hat laut Familienministerin Lisa Paus eine „Bringschuld“.

Wie hoch ist die Grundsicherung für ein Kind?

Noch ist die Kindergrundsicherung nicht beschlossene Sache, aber Paus geht davon aus, dass sich die Koalition bis zur Sommerpause einigt und das entsprechende Gesetz nach den Sommerferien auf den Weg gebracht wird. Dies berichtete das ZDF. Ein Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht vor, dass die Unterstützung aus zwei Teilen bestehen soll: Einem Garantiebetrag, der für alle Kinder gleich ist, und einem Zusatzbetrag, der sich nach dem Einkommen der Eltern richtet.

Grundbetrag bzw. Garantiebetrag:

  • Laut der Planung soll der Grundbetrag mindestens so hoch sein, wie das jetzige Kindergeld. Nach einer Erhöhung Anfang 2023 beträgt es monatlich 250 Euro pro Kind.
  • Der Grundbetrag soll für jedes Kind gezahlt werden.
  • Er soll alle zwei Jahre überprüft und – falls erforderlich – angepasst werden.
  • Der Grundbetrag kann nicht mit anderen Sozialleistungen der Eltern, wie zum Beispiel dem Bürgergeld, verrechnet werden.

Zusatzbetrag:

Der „Zusatzbetrag“ der Kindergrundsicherung soll bestehende Unterstützungsmaßnahmen wie das Kinder-Bürgergeld und den aktuellen Kinderzuschlag, der an Familien mit geringem Einkommen gewährt wird, ersetzen. Darüber hinaus beinhaltet er Anteile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets, das Kinder aus einkommensschwachen Familien finanziell unterstützt, etwa bei der Teilnahme an Musikunterricht, Sportvereinen oder bei der Finanzierung von Klassenfahrten. Der Zusatzbetrag variiert jedoch abhängig vom Einkommen der Eltern, wobei eine niedrigere Familieneinkommen zu einem höheren Zusatzbetrag führt. Details zur genauen Höhe des Zusatzbetrags und der Einkommensschwelle, ab der er reduziert wird oder ganz entfällt, stehen aufgrund finanzieller Unklarheiten und Haushaltsstreitigkeiten der Ampel-Koalition noch nicht fest.

Genau wie das Kindergeld, soll die Kindergrundsicherung alle Kinder unterstützen – ab der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche beziehungsweise Erwachsene, die eine Ausbildung machen, sollen die Unterstützung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Wer studiert, erhält die Hilfe noch zwei Jahre länger. Volljährige Kinder, die nicht mehr zuhause bei ihren Eltern wohnen, sollen die Kindergrundsicherung direkt bekommen.

Wie bekommt man die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll zukünftig durch ein digitales Kindergrundsicherungsportal beantragt werden können, womit die Beantragung einfacher vonstattengehen soll. Auch eine App für das Smartphone soll dafür künftig bereit stehen.

Zusätzlich soll ein sogenannter „Kindergrundsicherungs-Check“ eingeführt werden. Dieser soll Familien aktiv darauf hinweisen, wenn sie möglicherweise Anspruch auf weitere Zahlungen hätten. 

Außerdem sollen Eltern bei der Kindergrundsicherung keine Einkommensnachweise mehr erbringen müssen, da die Informationen direkt vom Finanzamt übertragen werden sollen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!