Spanien: Fußfessel gegen Gewalt – Erfolg auch in Deutschland?

Spanien: Fußfessel gegen Gewalt – Erfolg auch in Deutschland?

Anna-Lena M. kannte die Gefahr, die von ihrem ehemaligen Partner ausging. Am 13. November 2024 lauerte er ihr auf dem Weg zur Arbeit auf, zog eine Axt aus seiner Jackentasche und versuchte, sie damit zu treffen. So geht es aus der Anklage hervor, so schildert es die Schwester von Anna-Lena M. vor dem Landgericht Stendal, wo der Fall derzeit verhandelt wird. Da Anna-Lena M. den Axthieben aus­weichen konnte, soll Domenik S. ihr ins Gesicht geschlagen haben. Sie ging zu ­Boden, er würgte sie, bis sie bewusstlos war. Nach dem Vorfall wandte sich Anna-Lena M. an das Familiengericht. Es verbot Domenik S., sich ihr mehr als 50 Meter zu nähern. Und trotzdem stand Domenik S. mehrfach vor ihrer Tür. Bis er sie am 30. Januar mutmaßlich tötete.

Folgt man den Zeugenaussagen und der Anklageschrift, ist Anna-Lena M. eine der Frauen, die versucht haben, sich vor der Gewalt ihres (Ex-)Partners zu schützen. Und Domenik S. ist einer der Männer, für die der Bescheid des Familiengerichts nicht mehr ist als ein Blatt Papier.

Das Verbot wird nicht kontrolliert

Seit 2002 kann man ein Annäherungsverbot beim Familiengericht beantragen, das ist im Gewaltschutzgesetz geregelt. Die Maßnahme ist niedrigschwellig, weil Betroffene die Täter nicht anzeigen müssen. Kontrolliert wird das Verbot allerdings nicht. Verstöße werden zwar – meist mit einer Geldstrafe – geahndet. Dafür muss allerdings die gewaltbetroffene Person aktiv werden und dem Gericht mit­teilen, dass der Täter ihr zu nahekommt.

28 Personen zählt das Team der Gemeinsamen ­elektronischen Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL, im hessischen Weiterstadt.
28 Personen zählt das Team der Gemeinsamen ­elektronischen Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL, im hessischen Weiterstadt.Lucas Bäuml

Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht nun eine Maßnahme vor, die Kontakt- und Näherungsverbote wirksamer machen soll: die elektronische Fußfessel. Der Entwurf liegt der F.A.Z. vorab vor und wird voraussichtlich an diesem Montag offiziell veröffentlicht. Demnach sollen Familiengerichte die Fußfessel anordnen können, um Gewalttäter zu überwachen. Für bis zu sechs Monate sollen diese ein GPS-Gerät tragen. Sofern die Gefahr weiter besteht, soll die Maßnahme um bis zu drei Monate verlängert werden können.

In Spanien werden GPS-Geräte seit 2009 zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingesetzt. Vielen Politikern in Deutschland gilt das Land als Vorbild. Geht es um den Einsatz der Fußfessel, berufen sie sich öfter auf „das spanische Modell“. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nannte die Fußfessel nach Ende der Innenministerkonferenz im Juni ein „entscheidendes Instrument im Kampf gegen Femizide“. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sagte im Januar: „Die Erfolge in Spanien sprechen für sich.“

Hier werden alle Personen überwacht

Die Fußfessel scheint also ein hand­festes Werkzeug im Kampf gegen häus­liche Gewalt zu sein. Aber wie vielen Frauen würde sie tatsächlich helfen?

Schwarz, etwa so groß wie eine Zigarettenschachtel, 120 Gramm schwer: Eine Fußfessel ist ein GPS-Tracker, der oberhalb des Knöchels befestigt wird. Mithilfe von Satelliten kann der GPS-Tracker ein Signal aussenden und so den Standort des Trägers übermitteln.

Bei Alma Friedrichs kommen die GPS-Signale an – und Alarme, wenn ein Fußfesselträger versucht, das Band zu durchtrennen. Sie leitet die Gemeinsame ­elektronische Überwachungsstelle der Länder, kurz GÜL. Die Behörde sitzt im hessischen Weiterstadt, im Obergeschoss der Justizvollzugsanstalt, hinter Gittern. 28 Personen zählt das Team, Justiz­mitarbeiter und Sozialarbeiter, fast alle arbeiten im Schichtdienst, Tag und Nacht. Die Mitarbeiter teilen sich eine Teeküche und vier schlichte Büros: Holzschreib­tische, drei Bildschirme pro Arbeitsplatz, daneben ein Schnurtelefon. Hier werden alle Personen überwacht, die in Deutschland eine Fußfessel tragen.

Mit Fußfessel: Alma Friedrichs leitet die Gemeinsame elektronische Über­wachungsstelle der Länder in Weiterstadt.
Mit Fußfessel: Alma Friedrichs leitet die Gemeinsame elektronische Über­wachungsstelle der Länder in Weiterstadt.Lucas Bäuml

Bis vor Kurzem waren das vor allem schwere Straftäter wie Mörder oder Ver­gewaltiger, nachdem sie aus der Haft entlassen worden waren, also im Rahmen der Führungsaufsicht. Oder Terrorverdäch­tige, von denen die Gefahr eines Anschlags ausgehen könnte. Im Dezember 2024 trugen 130 Personen in Deutschland eine Fußfessel.

Einmalig rund 245.000 Euro fällig

Seit diesem Jahr wird in der GÜL erstmals das umgesetzt, was Politiker gern als „spanisches Modell“ bezeichnen. Die Fußfessel wird nun auch bei häuslicher Gewalt eingesetzt, etwa bei einem Mann aus Dresden, der seine frühere Frau stalkte. Bei zwölf Personen war das seit Jahresbeginn der Fall. In einigen Bundesländern ist ­diese Maßnahme durch das Polizeigesetz möglich, unter anderem in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Das Gerät für die Schutzzone der Frau sieht ein bisschen aus wie ein Gameboy (links).
Das Gerät für die Schutzzone der Frau sieht ein bisschen aus wie ein Gameboy (links).Lucas Bäuml

Auch wenn die elektronische Aufenthaltsüberwachung über das Gewaltschutzgesetz geregelt würde, also in ganz Deutschland, sollen die Länder laut dem Hubig-Entwurf für die Kosten aufkommen. Um die Fußfesseln zu kaufen und zu unterhalten, würden einmalig etwa 245.000 Euro fällig. Die jährlich laufenden Kosten schätzt das Bundesjustizministerium auf etwa 10.892.000 Euro. Wie die Beträge unter den Ländern aufgeteilt werden sollen, geht aus dem Entwurf nicht hervor.

Anders als in der Politik spricht man in der GÜL nicht vom „spanischen Modell“. „Wir reden von DV-Technik“, sagt Alma Friedrichs. Die Abkürzung steht für „domestic violence“, also „häusliche Gewalt“.

Feste Zonen sind überwachbar

Alma Friedrichs steht in einem der ­Büros vor einem Bildschirm. Anhand eines Videos von einem fiktiven Fall erklärt sie, wie die DV-Technik funktioniert. Auf einer Karte sind zwei Punkte zu sehen, ein blauer und ein grüner. Grün ist der Fußfesselträger, blau die zu schützende Person. Das Besondere: Mit der DV-Technik kann man nicht nur – wie bei der Führungsaufsicht – feste Zonen überwachen, die der Fußfesselträger nicht verlassen oder nicht betreten darf, sondern auch den ­Abstand zwischen der Fußfessel und dem Ortungsgerät, das die ­betroffene Person – meist die Frau – bei sich trägt.

Das Gerät sieht ein bisschen aus wie ein Gameboy. Unter einem Bildschirm, der Nachrichten der GÜL anzeigen kann, befindet sich eine kreuzförmige Taste. Hat sie das Gerät dabei, trägt die Frau ihre Schutzzone bei sich. Wie groß diese ist, wie viel Abstand also der Fußfesselträger halten muss, ordnet das Gericht an. Die GÜL überwacht, dass er sich daran hält.

Auf der Karte umgeben die Frau zwei hellblaue Kreise: die Schutzzone und, ­etwas weiter außen, die Pufferzone. Wenn der Fußfesselträger sie betritt, ertönt in der GÜL ein Alarm. Der grüne Punkt färbt sich rot, und eine Meldung ploppt auf: ­„Täter 01 Puffer betreten.“ Wäre der Fall echt, müssten Alma Friedrichs und ihre Kollegen jetzt handeln. „Wir müssen bewerten: Steckt dahinter ein Zufall oder eine böswillige Absicht?“, sagt Friedrichs: War es also unbeabsichtigt oder gezielt?

Recht auf Privatsphäre

Um die Situation einzuschätzen, zieht die GÜL den genauen Standort der Be­teiligten heran und die Geschwindigkeit, mit der sie sich fortbewegen. Auf diese ­Informationen hat die GÜL erst jetzt Zugriff. Ohne Alarm kann sie diese nicht einsehen, so will es das Gesetz. Auch Fuß­fesselträger haben ein Recht auf Privatsphäre.

Alarm in der Überwachungsstelle: Der Fußfesselträger in Rot kommt der zu schützenden Person in Grün in diesem fiktiven Fall zu nahe.
Alarm in der Überwachungsstelle: Der Fußfesselträger in Rot kommt der zu schützenden Person in Grün in diesem fiktiven Fall zu nahe.Lucas Bäuml

Vermutet die GÜL, dass es sich um einen Angriff handelt, ruft sie den Fuß­fesselträger an. Er hat ein Handy von der GÜL bekommen, damit er immer für sie erreichbar ist. Ein Mitarbeiter würde ihn auffordern umzukehren. Käme er dem nicht nach oder wäre er schon nah an der Frau, würde die GÜL die Polizei verstän­digen. Auch das Gerät der Frau würde klingeln, und ein Mitarbeiter würde sie anleiten, sich in Sicherheit zu bringen.

Alma Friedrichs vermutet, dass eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt präven­tive Wirkung hätte: „In der Führungsaufsicht machen wir die Erfahrung, dass Verbotszonen selten betreten werden.“ Wenn das passiere, erfolge unmittelbar eine ­Reaktion. „Die Fußfesselträger merken, dass wir sie auf dem Schirm haben.“ ­Gefährdete Personen fühlen sich dank der elektronischen Aufenthaltsüber­wachung sicherer, wie eine Studie aus den Vereinigten Staaten zeigt, wo Fußfesseln auch schon zum Einsatz kommen. Nach An­gaben des spanischen Ministeriums für Gleichstellung ist seit 2009 keine Frau ­getötet worden, zu deren Schutz eine Fußfessel aktiv war.

Der Kriminologe Florian Rebmann führt das nicht allein auf die Fußfessel ­zurück. Er arbeitet mit einem Team an der Universität Tübingen an einer umfassenden Studie zu Femiziden in Deutschland. Anders als in Deutschland, sagt er, gebe es in Spanien ein landesweit einheitliches System, um die Gefährdung bei Gewalt in (Ex-)Partnerschaften zu prognostizieren. Außerdem würden sich in Spanien spezialisierte Polizeistellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit diesen Fällen be­fassen: „Das ist ein Verfahrensablauf aus einem Guss.“ Der Austausch zwischen den Behörden ermögliche es, Maßnahmen wie die Fußfessel zielgerichtet einzusetzen.

Erhebliche Gewalt als Voraussetzung

Käme die Änderung im Gewaltschutzgesetz, wäre es Aufgabe von Familiengerichten, die Fußfessel anzuordnen. „Ich bezweifle, dass die Familiengerichte in der Lage sind, die Fußfessel an den ,richtigen Mann‘ zu bringen“, sagt Rebmann. Schon heute seien die Gerichte oft überlastet. Vor allem aber mangele es an der Fähigkeit, aus sehr vielen Fällen die wenigen ­herauszufiltern, in denen es zu einem tödlichen Angriff kommen könnte. „Die Prognose von schweren Gewalttaten ist sehr komplex“, sagt Rebmann. Womöglich brauchten die Familiengerichte zusätz­liche Sachverständige – so wie sie Straf­gerichte etwa bei der Frage nach der ­Gefährlichkeit heranzögen.

Hinzu kommt: Die Fußfessel käme wohl nur bei einem geringen Teil der Fälle zum Einsatz. Zu diesem Ergebnis kommt ­Rebmann in einer Studie, für die er 108 Fälle von versuchten und vollendeten Partnerinnentötungen aus dem Jahr 2017 rückblickend untersucht hat.

Alma Friedrichs vermutet, dass eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt präven­tive Wirkung hätte.
Alma Friedrichs vermutet, dass eine Fußfessel bei häuslicher Gewalt präven­tive Wirkung hätte.Lucas Bäuml

Damit eine Fußfessel einen Femizid verhindern kann, bedarf es laut dem ­Kriminologen einiger Voraussetzungen: Vor der Tat muss es zu erheblicher Gewalt gekommen sein. Die Frau muss sich an eine Hilfsstelle gewandt, von der Möglichkeit des Annäherungsverbots erfahren und einen Antrag gestellt haben. Dieser muss bewilligt worden sein. All diese Punkte treffen in Rebmanns Stichprobe nur auf 15,7 Prozent der Fälle zu. Zur Tatzeit noch bestanden hat das Kontakt- und Näherungsverbot sogar nur in zwölf Prozent der Fälle. Maximal ein Zehntel der unter­suchten Partnerinnentötungen hätte also durch eine Fußfessel verhindert werden können. „Das größte Problem ist, dass sich ein Großteil der späteren Opfer keine staatliche Hilfe sucht“, sagt Rebmann. Dort müsse man ansetzen.

Entscheidung hängt vom Richter ab

Expertinnen, die mit gewaltbetroffenen Frauen und Kindern arbeiten, sehen die Fußfessel nur als einen Baustein in einem umfassenden Konzept. „Ohne flächen­deckende Risikoanalysen und multidis­ziplinäre Fallkonferenzen, kontinuierliche Begleitung der gewaltbetroffenen Frauen, geschulte Fachkräfte in Polizei und Justiz wird dieser Ansatz allein nicht greifen“, sagt Katharina van Elten, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Frauenhaus­koordinierung.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2020, dass man die Grundrechte eines Fußfesselträgers, zum Beispiel sein Persönlichkeitsrecht, gegen die Sicherheit des Opfers abwägen müsse. Wie die Entscheidung ausfällt, hängt vom Richter ab.

Im Fall von Anna-Lena M. hätte die Fußfessel womöglich geholfen. Laut ihrer Schwester lebte sie in Angst vor dem mutmaßlichen Täter, weil er ständig vor ihrem Haus herumlungerte. Viele Frauen brauchen etwas anderes: Aufklärung, Frauenhausplätze, bezahlbare Wohnungen, ­Täterarbeit. Maßnahmen, die weniger konkret sind als eine Fußfessel – und weniger eingängig im politischen Diskurs.

Immerhin eine solche Maßnahme ist im Gesetzentwurf von Stefanie Hubig ver­ankert. Demnach sollen Familiengerichte künftig Täter zu sozialen Trainingskursen verpflichten können. Im Gespräch mit ­Sozialarbeitern oder Psychologen würden sie dann ihr Verhalten reflektieren und, wie es im Entwurf heißt, womöglich einen „Veränderungswillen“ entwickeln.

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