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#Sparkassen-Ableger 1822direkt: Schluss mit kostenlos

Sparkassen-Ableger 1822direkt: Schluss mit kostenlos

Wer ein Konto bei der 1822direkt, der Direktbank-Tochter der Frankfurter Sparkasse hat, der brauchte bei entsprechendem Geld-Eingang bislang weder für sein Konto noch für die Sparkassen-Karte etwas zu zahlen. Doch damit ist jetzt Schluss.

Ein umgekipptes Glas voll Kleingeld
Bildquelle: Photo by Josh Appel on Unsplash

Ab 2022 soll die Sparkassen-Card, auch als Girocard oder im Volksmund als EC-Karte bekannt, Geld kosten. Das teilt die Bank jetzt ihren Kunden mit. In einem 88 Seiten langen Dokument findet sich die Information, dass Kunden mit einem Girokonto für die Sparkassen-Card künftig 6 Euro pro Jahr zahlen müssen. Bislang war diese Karte kostenlos.

Die 1822direkt reiht sich damit ein in die Regie der Banken, die die Konditionen für ihre Kunden verschlechtern. Gleichzeitig muss man aber auch sagen, dass 6 Euro pro Jahr ein überschaubarer Betrag bei einem ansonsten komplett kostenlosen Konto-Führung ist, sofern du – je nach Kontomodell – einen Geldeingang von 700 oder 1.200 Euro monatlich verzeichnest. Die 6 Euro pro Jahr sind nun aber fast obligatorisch, da du als Kontonutzer sonst weder an Bargeld kommst noch mit der Karte im Geschäft bezahlen kannst. Die Änderung gilt übrigens auch für alle Kunden, die sich für 1822mobile, die Handyvariante der 1822direkt, entschieden haben.

Neu ist aber auch, dass die 1822direkt nun generell Gebühren für die Visa-Kreditkarte berechnen will. Bisher hat dir die Bank die jährlichen Kosten von etwa 30 Euro erstattet, wenn du einen Umsatz von 4.000 Euro mit der Kreditkarte erzielt hast.

Änderung bei 1822direkt: Zustimmung erforderlich

Ferner geht die 1822direkt in dem 88 Seiten langen Dokument auf das BGH-Urteil vom April ein. Hier hatte der BGH im Fall der Postbank geurteilt, dass eine Änderung der AGB und Preise durch die Bank eine aktive Zustimmung benötigt. Ein Nicht-Reagieren des Kunden könne nicht als Zustimmung gesehen werden. Zwar sei die 1822direkt nach eigenen Angaben aktuell nicht direkt von dem Urteil betroffen, dennoch reagiert sie. Man spricht von einer Rechtsunsicherheit nach dem Urteil. „Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, möchten wir die Ihnen in der Vergangenheit über den AGB-Änderungsmechanismus mitgeteilten Bedingungen neu mit Ihnen vereinbaren.“

Betroffene Kunden finden die neuen Unterlagen in ihrem elektronischen Postfach im Online-Banking. Sie werden aufgefordert, den Änderungen zuzustimmen. Konsequenzen, wenn keine aktive Zustimmung erfolgt, nennt die 1822direkt aber nicht. Zu vermuten ist, dass man bei den Kunden bei einer nicht erfolgten Zustimmung noch mehrmals nachfragen wird. Ob die Bank dann möglicherweise die Kündigung eines Kontos in Erwägung zieht, bleibt abzuwarten. Zu kritisieren ist, dass man aktuell im Neukundengeschäft noch mit einer kostenlosen Sparkassen-Card wirbt. Auch die Rückerstattung der Kosten für die Visa-Card bei entsprechendem Warenumsatz erwähnt die Bank noch.

Die 1822direkt hatte erst im vergangenen Jahr die kostenlose Versorgung mit Bargeld am Automaten eingeschränkt.


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