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#Staatsanwälte holen sich eine blutige Nase

Staatsanwälte holen sich eine blutige Nase

Was die eigentliche Aufgabe jener österreichischen Justizbehörde ist, die WKStA abgekürzt wird, geht aus dem vollen Namen hervor: Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption. Doch wiederholt sahen sich Staatsanwälte von der WKStA bemüßigt, in eigener Sache eine Strafverfolgung anzuregen. Zuletzt zeigten sie eine Journalistin an, deren Artikel ihnen nicht gefielen. Die Korruptionsstaatsanwälte sind damit bei ihren Kollegen von der Wiener Staatsanwaltschaft, bei denen sie eine „Sachverhaltsdarstellung“ einbrachten, kläglich abgeblitzt. Und sie setzen sich dem Vorwurf aus, sie versuchten, kritischen Journalismus einzuschüchtern. Diese Absicht hat die WKStA bestritten, aber Verständnis für die Kritik bekundet.

Stephan Löwenstein

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat schriftlich begründet, warum sie keinen Anfangsverdacht für eine Straftat der Journalistin sieht. Die Zeitung „Die Presse“ hatte im November über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs berichtet, wonach nur sichergestellt werden dürfe, was konkret ermittlungsrelevant ist. Der Kommentar eines einstigen Höchstrichters wird zitiert: Die Praxis, alles mitzunehmen, um darin nachher Verfängliches zu suchen, solle abgestellt werden. Die Entscheidung stelle die Arbeitsweise mancher Staatsanwälte in Frage. Die Autorin des Artikels nannte die WKStA, weil an deren Vorgehen Kritik geübt worden war – in Affären zur Zeit der früheren ÖVP-FPÖ-Regierungen (Casinos, Verfassungsschutz, Eurofighter).

Eine Handvoll WKStA-Staatsanwälte fand, dass sie zu Unrecht kritisiert würden, einige behauptete Tatsachen seien falsch. Sie gingen dagegen nicht presserechtlich vor – sondern mit einer Strafanzeige gegen die Autorin. Verdacht der üblen Nachrede, öffentliche Beleidigung einer Behörde oder gar Verleumdung? Die Oberstaatsanwaltschaft wies das glatt ab: Der Artikel berichte über die Höchstgerichtsentscheidung und folgere, was das für die künftige Praxis bedeute. Ein Vorwurf unehrenhaften Verhaltens werde nicht erhoben. Der abschließende Hinweis auf das Recht der freien Meinungsäußerung stellt eine Ohrfeige für die anzeigenden Beamten dar. Prompt erscholl aus der ÖVP heftige Kritik: „Es ist nicht Aufgabe der WKStA, kritischen Medien das Wort zu verbieten.“

Dazu muss man wissen, dass ÖVP und WKStA seit langem im Clinch liegen. Der ÖVP-Chef, Bundeskanzler Sebastian Kurz, wurde vergangenes Jahr aus einem Hintergrundgespräch mit der Einschätzung zitiert, die Behörde sei ein Netzwerk „roter Staatsanwälte“, das gezielt gegen ÖVP-Politiker vorgehe und Akten nach außen spiele. Auch wenn Kurz später sagte, das „so“ nicht formuliert zu haben, kann man davon ausgehen, dass dies die Einschätzung in der ÖVP ist. Die WKStA bestreitet jede politische Motivation und dass sie Informationen an Journalisten gebe. Die Behörde meint aber wohl, sie müsse gegen die ÖVP kämpfen. Das ging so weit, dass WKStA-Leute ein Gespräch mit einem Beamten im Justizministerium heimlich aufnahmen – und dann gegen ihn, der als ÖVP-Mann gilt, Strafanzeige erging: Er habe Amtsmissbrauch begangen und auf die Niederschlagung der Eurofighter-Untersuchung gedrängt. Der Beamte gab dagegen an, er habe die uferlos lange Ermittlung kritisiert. Auch diese Anzeige wurde abgewiesen. Das hinderte WKStA-Leute nicht daran, es jetzt bei einer Journalistin abermals zu probieren. Ein Sprecher der Behörde sagte auf Nachfrage, der eine Fall habe mit dem anderen gar nichts zu tun.

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