#Staatsanwaltschaft erhebt im Fall „NSU 2.0“ Anklage gegen 53 Jahre alten Mann
„Staatsanwaltschaft erhebt im Fall „NSU 2.0“ Anklage gegen 53 Jahre alten Mann“
Im Fall der NSU 2.0-Drohschreiben hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Beschuldigt wird der 53 Jahre alte Tatverdächtige, ein arbeitsloser Mann aus Berlin, der bereits seit März in Untersuchungshaft sitzt. Er soll unter dem Kürzel NSU 2.0 seit August 2018 bundesweit Drohschreiben gegen „zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens“ verschickt haben. Zudem werden ihm in 67 Fällen versuchte Nötigung, Bedrohung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinderpornographischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
In der 120 Seiten umfassenden Anklageschrift haben die Ermittlungsbehörden ausführlich dargelegt, wie genau der Beschuldigte die Taten vollzogen haben soll. 116 Drohschreiben habe er demnach verfasst und sie unter Nutzung kostenloser SMS- und Faxdienste unter Verwendung eines Tor-Browsers verschickt. Unterschrieben hatte er sie mit „Heil Hitler“ oder „SS-Obersturmbannführer“. Die Schreiben enthielten Beleidigungen wie „Türkensau“, „Scheißtürken“, „Volksschädling“, Kümmelhändler“, „hirntoter Scheißdöner“ sowie „Abfallprodukte“.
Gedroht wurde unter anderem mit „verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet“ würden. Aufgebaut waren die Drohbriefe häufig in Form eines offiziellen beziehungsweise behördlichen Schreibens mit Anrede, Anschreiben und Grußformel oder in Form eines Gerichtsurteils, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. In einer Vielzahl von Fällen soll der Beschuldigte zur Verstärkung der Drohwirkung personenbezogene und zum Teil nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressaten genannt haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er diese unter Einsatz einer Legende erlangt hat, indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein.
Die Staatsanwaltschaft geht ferner davon aus, dass der 53 Jahre alte Beschuldigte allein gehandelt hat. „Der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte könnten in strafrechtlich relevanter Weise an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, hat sich nicht bestätigt“, sagte eine Sprecherin. „Bei sämtlichen Taten soll es dem Angeschuldigten darum gegangen sein, neben der Bedrohungswirkung auf die unmittelbaren Adressaten der Schreiben eine öffentlichkeitswirksame Medienberichterstattung zu erreichen“. Unklar ist jedoch nach wie vor, welche Rolle die Datenabfragen in drei hessischen und in weiteren Berliner Polizeirevieren gespielt haben. Dies konnte nicht geklärt werden. Der Beschuldigte wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Festnahme gingen aufwendige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voraus. Unter anderem wurden sprachwissenschaftliche Gutachten gefertigt. Der Beschuldigte bestreitet die Tatvorwürfe.
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