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#Stadt führt im Thelott- und Rosenauviertel Anwohnerparken ein




Ab nächster Woche gelten im Bereich westlich des künftigen Bahnhofstunnels in Augsburg neue Regeln. Was dahintersteckt.

Im Dezember soll der Tunnel am Augsburger Hauptbahnhof eröffnen. Dann können die täglich 48.000 Fahrgäste die breite Mittelpassage mit Aufzügen und Rolltreppen zu den Bahnsteigen nutzen. Für Fußgänger steht dann auch ein direkter Weg zwischen Hauptbahnhof und Thelottviertel offen. Für das Viertel am so genannten Westportals des Hauptbahnhofs ergeben sich laut Stadt allerdings zusätzliche Herausforderungen für das Rosenau- und Thelottviertel. Deshalb wird dort ab 1. November ein neues Bewohnerparkgebiet ausgewiesen. Dadurch soll sich die Parksituation für Anwohner ohne privaten Stellplatz verbessern.

Künftig wird es im Kern des Viertels laut Stadt nur noch Stellplätze geben, die ausschließlich für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt ganztägig. Dies verringere nicht nur den Parksuchverkehr, sondern erhöhe auch die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Erreichbarkeit für Externe (z.B. Besucher, Handwerker, Kunden) sei weiterhin gewährleistet.

Dies sind die künftigen Parkregeln im Thelottviertel

Künftig gibt es laut Stadt unterschiedliche Parkzonen. Dies sind:

  • Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und von 9.30 bis 18.30 Uhr nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1 Euro pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden.
  • Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und von 9.30 bis 18.30 Uhr nach der aktuellen Parkgebührenordnung abgerechnet werden. Auch hier liegt die maximale Parkdauer bei drei Stunden. Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind in diesen Zonen aber nicht von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung betroffen.
  • Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen.
  • Die Ladezone dient im Bereich des Portals West als „Kiss and Ride“- Möglichkeit – so werden Stellplätze bezeichnet, an denen man den Wagen kurz abstellen kann, um jemanden abzusetzen oder abzuholen. Die Ladezone in den restlichen Bereichen dient als Anlieferungsbereich für Gewerbetreibende.

Die neue Beschilderung soll laut Stadt bis Mittwoch, 1. November, aufgestellt werden. Ab dann greifen auch die neuen Regeln des Bewohnerparkens. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anwohner ihren Parkausweis gut sichtbar im geparkten Fahrzeuge anbringen. Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Aufstellung der Parkscheinautomaten. In den bewirtschafteten Bereichen gilt bis zur Inbetriebnahme der Parkscheinautomaten daher die Regelung mit Parkscheibe.

Wer mit Hauptwohnsitz im Rosenau- und Thelottviertel gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr für die Ausstellung liegt für ein Jahr bei 30 Euro. (AZ, nip)


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