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#Steuerberater am Limit: Keine Zeit für Corona-Hilfsanträge

Steuerberater am Limit: Keine Zeit für Corona-Hilfsanträge

Die Angst ist zurück: Ein Bundesland nach dem anderen führt die 2-G-Regel in Restaurants, Fitnessstudios und Kinos ein. An diesem Donnerstag wollen Bund und Länder über weitere Maßnahmen beraten, wie sich eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern lässt. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wirbt schon für das Modell „2-G+“ – Zutritt zu bestimmten Bereichen auch für Geimpfte nur mit negativem Test.

Derweil wächst in den betroffenen Betrieben die Sorge, nach den Umsatzeinbußen des vergangenen Jahres ein neues finanzielles Desaster zu erleben. Ein Indiz dafür: Sie erkundigen sich bei ihren Beratern wieder verstärkt nach der Überbrückungshilfe, dem zentralen Bestandteil der Coronahilfen. Das berichtet zumindest der Deutsche Steuerberaterverband und fügt sogleich eine Warnung hinzu: Viele Kanzleien kämen aktuell aufgrund der hohen Arbeitsbelastung aktuell nicht dazu, die entsprechenden Anträge zu stellen.

„Seit rund zwei Jahren arbeiten die kleinen und mittleren Kanzleien am Limit, um die pandemiebedingten Zusatzaufgaben zu bewältigen und die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu gewährleisten“, wettert der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, Torsten Lüth. „Seit Monaten fordern wir Fristen-Erleichterungen von Politik und Ministerien.“ Doch diese Forderungen würden nicht erhört. „Von der beharrlichen Blockadehaltung der Ampel-Partner und von Bundesfinanz-, Justiz- und Wirtschaftsministerium sind die Kanzleien maßlos enttäuscht.“

Anträge nur über „prüfende Dritte“

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung nach den anfänglichen Betrugsfällen die Coronahilfen im vergangenen Jahr so umstrukturiert hat, dass die Unternehmen die Anträge in der Regel nicht mehr selbst stellen können, sondern dies über „prüfende Dritte“ – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte – machen müssen. Schon in den vergangenen Wochen reichten diese mehr und mehr Anträge ein.

Auf Überbrückungshilfe III sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums mittlerweile 534.641 Anträge eingegangen, etwa 14.000 mehr als noch Anfang November. Für die Überbrückungshilfe III plus zählt das Ministerium jetzt 29.226 Anträge, rund 6500 mehr als vor zwei Wochen. Und das ist erst der Anfang – die Umsatzverluste durch die neuen Beschränkungen kommen erst noch.

Die Steuerberater stehen unter Druck, weil sie die Jahresabschlüsse für 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis zum Silvesterabend beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung eingereicht haben müssen. Bei einem Verstoß beginnt automatisch ein Ordnungsgeldverfahren, das mit mindestens 2500 Euro zu Buche schlägt. Zugleich endet am 31. Dezember aber auch die Frist für die Beantragung der Überbrückungshilfe.

„Alle Notfälle gleichzeitig behandeln, geht in den Kanzleien ebenso wenig wie in den Krankenhäusern“, sagt Steuerberater Lüth. „Die angespannte Lage zwingt uns nun zur Priorisierung.“ Um die Arbeit bis Ende des Jahres bewältigen zu können, fordert der Steuerberaterverband Entlastung an zwei Stellen: einen Verzicht auf die Einleitung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 31. Mai sowie eine Ausweitung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfen.

Hilfsprogramme sollen verlängert werden

Letzteres zeichnet sich schon ab. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat vergangene Woche angekündigt, dass die bislang bis Jahresende befristeten Hilfsprogramme verlängert werden sollen. Voraussetzung ist, dass die EU-Kommission ihre Zustimmung zu den Beihilfen verlängert. Die Gespräche mit Brüssel darüber liefen noch, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Geht es nach Altmaier, würden die Hilfsprogramme, wie von zahlreichen Wirtschaftsverbänden gewünscht, bis Ende März verlängert. Dies dürfte auch in der Ministerpräsidentenkonferenz Thema sein.

Um Überbrückungshilfe III zu bekommen, müssen die Betriebe nachweisen, dass sie coronabedingt 30 Prozent weniger Umsatz als in dem entsprechenden Monat 2019 erwirtschaften konnten. Je nach Höhe des Rückgangs bekommen sie dann einen Zuschuss von 40 bis 100 Prozent zu ihren betrieblichen Fixkosten.

Wann ein Antrag eingereicht wird, spielt zwar keine Rolle für die Höhe der Förderung. Allerdings können die Betriebe eine Art Vorschuss – genannt Abschlagszahlung – von bis zu 100.000 Euro im Monat erhalten. Das soll Liquiditätsengpässe vermeiden. Die Schlussabrechnung der Hilfen sollte dagegen aktuell in den Steuerberaterbüros und Kanzleien noch nicht für Zusatzarbeit sorgen: Die Frist dafür läuft bis zum 30. Juni 2022 und dürfte mit der Verlängerung der Hilfsprogramme ebenfalls weiter nach hinten rücken.  

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