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# Steuerexperte über Krypto: Kauf kein Steuertatbestand

“ Steuerexperte über Krypto: Kauf kein Steuertatbestand „

Kryptowährungen werden oft als „Wilder Westen“ bezeichnet. Einige Leute glauben allerdings, dass das nicht mehr lange so bleiben wird.

Thomas Shea, Leiter der Kryptosteuerabteilung bei EY Financial Services, erklärte gegenüber Cointelegraph, die Besteuerung von Kryptowährungen sei ein Bereich, der sich derzeit entwickelt. Bald schon könne es eine neue Regulierung dafür geben. „Es gibt eine neue Gesetzgebung, die zumindest für einige Kryptotransaktionen eine Meldepflicht vorsieht. Wenn diese Vorschriften in Kraft treten, wird es erhebliche Änderungen geben“, so Shea.

Der EY-Steuerexperte merkte an, der Gesetzgeber suche angesichts der wachsenden Beliebtheit von Kryptowährungen ständig nach Möglichkeiten, durch die Besteuerung und Regulierung digitaler Vermögenswerte Einnahmen zu erzielen.

„Wir beobachten, dass bestimmte Länder eigene Regelungen, Steuersätze und Meldepflichten für digitale Vermögenswerte entwickeln. In den USA unterliegen digitale Vermögenswerte den Regeln und Meldepflichten, die normalerweise nur für Wertpapiere (und nicht für Eigentum) gelten.“

Auch wenn viele Leute es nicht mögen, dass ihre Kryptovermögenswerte besteuert werden, ist es sehr wichtig, sich über die steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Krypto zu informieren diese zu verstehen, so Shea. Der Steuerexperte erklärte, die Marktteilnehmer müssen sich über den „Umfang ihrer Transaktionen, die potenziell einen Steuertatbestand auslösen, und der damit verbundenen Meldepflicht“ im Klaren sein.

Laut Shea ist es entscheidend, ob man Kryptowährungen kauft oder verkauft. Das hat einen Einfluss darauf, ob eine Versteuerung möglich ist oder nicht. Der Kauf von Kryptowährungen mit Fiat und jeder nicht realisierte Wertzuwachs ist kein Steuertatbestand. Der Steuerexperte weist aber darauf hin, dass der Verkauf von Kryptowährungen durchaus ein Steuertatbestand ist. Er erklärte, „der Gewinn oder Verlust ist im Allgemeinen als Kapital betrachtet wird“ und dafür könnte eine Steuer anfallen.

Selbst wenn ein Inhaber seine Kryptowährung gegen andere Vermögenswerte wie Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) eintauscht, ist das laut dem EY-Steuerexperten ein „Steuertatbestand und damit ist man verpflichtet, Gewinne oder Verluste aus den veräußerten Kryptowährungen zu melden“.

Das Gleiche gilt für nicht-fungible Token (NFTs). „Wenn Sie einen NFT mit Fiat gekauft haben, liegt kein Steuertatbestand vor“, so Shea. Der Kauf von NFTs mit Kryptowährungen wird jedoch ganz ähnlich behandelt wie ein Tausch von Kryptowährungen gegen Kryptowährungen. „Der Bruttoerlös abzüglich der Besteuerungsgrundlagen des Vermögenswerts, worunter generell auch alle damit verbundenen Gebühren/Kosten fallen“, so der Kryptosteuerexperte.

Shea empfiehlt, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, sobald man weiß, dass Steuern anfallen.

„In dieser Branche bildet die Technologie den architektonischen Rahmen. Daher kann man mit einem Berater, der über eine passende Technologielösung verfügt und Ihre Ziele versteht, die besten Entscheidungen treffen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.“

In diesem Zusammenhang: Wie werden Steuern auf Kryptowährungen gemeldet?

In Thailand sollen Kryptohändler Mehrwertsteuer in Höhe von 7 Prozent an zugelassenen Börsen befreit sein. Die Händler im Inland können außerdem jährlich Verluste mit Gewinnen verrechnen.

Im Februar schlug die indische Regierung eine Einkommenssteuer von 30 Prozent auf Kryptoeinnahmen vor. Allerdings kritisierten viele den Vorschlag, da eine Kryptosteuer von 30 Prozent fast doppelt so hoch wäre, wie die Körperschaftssteuer, die sich auf 16 Prozent beläuft.

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