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#SWR: Nachrichten-App „vom Index genommen“ – Newszone bleibt trotzdem offline

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Verbreitungsverbot der Nachrichten-App „Newszone“ des ARD-Senders Südwestrundfunk (SWR) aufgehoben.

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Bei dem Streit zwischen dem öffentlich-rechtlichen Sender und mehreren Verlagen hätte zunächst eine per Medienstaatsvertrag aufgeführte Schlichtungsstelle eingeschaltet werden müssen, hieß es am Mittwoch vom Gericht zur Begründung.

Das Landgericht Stuttgart hatte im Herbst 2022 die App, die sich an ein jüngeres Publikum richtet, in der konkreten Ausgestaltung verboten. Der SWR stoppte daraufhin die Ausspielung der Inhalte über die App. 16 Verlage hatten geklagt, weil sie das Angebot für zu textlastig halten und damit Konkurrenz zu ihren eigenen Angeboten sehen. Fachleute benutzen den Begriff presseähnlich, der im Medienstaatsvertrag als Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Presse dient. Immer wieder kommt es vor, dass Verlage und ARD-Sender miteinander darum streiten. Der SWR hatte sich gegen das Urteil des Landgerichts gewehrt, deshalb befasste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall und kam nun zu einem anderen Schluss.

SWR Newszone-App bleibt vorerst offline

Der SWR teilte auf Anfrage als Reaktion mit: „Aus Respekt vor einem möglichen erwarteten Schlichtungsverfahren und einem konstruktiven Austausch mit den Verlagen werden wir die ‚Newszone‘-App nicht unmittelbar wieder online stellen.“ Das Oberlandesgericht habe sich zugleich ausweislich der Auffassung des Senders angeschlossen, dass vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Schlichtungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.

Von Verlegerseite hieß es von einem Anwalt auf Anfrage, dass das Argument, dass ein Schlichtungsversuch hätte stattfinden müssen, nicht nachvollziehbar sei. Die klagenden Verlage werden demnach nach Prüfung der schriftlich vorliegenden Entscheidungsgründe darüber beraten, wie sie in der Sache weiter vorgehen.

Bildquelle:

  • df-swr-newszone-logo: SWR

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Von

dpa / Redaktion digitalfernsehen.de

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