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#Kaufprämie für Elektroautos: Jetzt bis zu 9.000 Euro Umweltbonus sichern

Kaufprämie für Elektroautos: Jetzt bis zu 9.000 Euro Umweltbonus sichern

Was einst als Umweltbonus eingeführt wurde, trägt inzwischen einen neuen Namen: Innovationsprämie. Damit will die Bundesregierung den Kauf von Elektroautos förern. Bis zu 9.000 Euro Zuschuss sind drin, wenn man sich jetzt für ein neues E-Auto entscheidet. Alle Details liest du hier.

BMW i3
Bildquelle: BMW

Die sogenannte „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ ist in Deutschland auch als Umweltbonus oder Innovationsprämie bekannt. Grundsätzlich gilt die Kaufprämie sowohl für Autos, die über einen reinen Elektroantrieb verfügen als auch für jene mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Allerdings fällt die Höhe der Prämie unterschiedlich hoch aus. Wir verraten dir, was du beim Kauf eines Elektroautos mit Blick auf den Preis und mögliche Rabatte wissen musst.

Wie viel Geld bekomme ich als Umweltbonus zurück?

Für Autos, die rein elektrisch fahren, also über keinen Verbrennungsmotor mehr verfügen, liegt der Umweltbonus aktuell und befristet bis zum 31. Dezember 2025 bei 9.000 Euro. Den gleichen Betrag gibt es übrigens auch für den Kauf eines Brennstoffzellenfahrzeugs. Davon übernimmt der Staat 6.000 Euro, der Hersteller mindestens 3.000. Es gibt aber auch Hersteller, die den Eigenanteil freiwillig erhöhen. Dann bekommst du sogar mehr als 9.000 Euro Umweltprämie.

Von außen aufladbare Fahrzeuge, die zusätzlich mit einem klassischen Verbrennungsmotor fahren können (Plug-in-Hybrid), werden ab sofort mit 6.750 Euro Elektroauto-Prämie bezuschusst. 2.250 Euro übernehmen die Automobilhersteller als Eigenanteil, 4.500 Euro können sich E-Auto-Käufer über einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) sichern.

Wichtig: Diese Fördersätze gelten nur für Elektroautos und Plug-in-Hybride, deren Netto-Listenpreis einen Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigt. Vor allem Autos in der Kompakt- und Mittelklasse fallen darunter. Aber natürlich auch Kleinwagen wie der in Deutschland beliebte Renault Zoe oder der Opel Corsa-e.

„Wir verdoppeln den staatlichen Anteil beim Kauf eines E-Autos und setzen so einen deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos. Wir wollen so den Umstieg auf E-Autos vorantreiben und der Elektromobilität in Deutschland einen neuen Schub verleihen.“
Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister

Für ein E-Auto, das mehr als 40.000 Euro netto kostet, bekommst du „nur“ 7.500 Euro – aufgeteilt in 5.000 Euro Bundesanteil und mindestens 2.500 Euro Herstelleranteil. Ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug, das mehr als 40.000 Euro netto kostet, bekommst du einen Bonus in Höhe von 5.625 Euro. Während sich der Staat mit 3.750 Euro an einem solchen Auto mit Strom-Anschluss und Verbrennungsmotor beteiligt, übernimmt der Hersteller mindestens 1.875 Euro.

Praktisch für dich, wenn du kürzlich ein neues Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug gekauft hast: Die neuen Fördersätze gelten rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 3. Juni 2020 erstmalig zugelassen wurden.

Innovationsprämie für Leasing-Fahrzeuge

Auch wenn du dir ein Elektroauto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug mit einem Leasing-Vertrag finanzierst, kannst du den Umweltbonus einstreichen. Abhängig von der Leasinglaufzeit fällt der Bonus unterschiedlich hoch aus. Die nachfolgende Tabelle gibt dir einen Überblick.

  Bundesanteil Nettolilstenpreis bis 40.000 Euro Bundesanteil
Nettolistenpreis über 40.000 Euro
Herstelleranteil
Nettolilstenpreis bis 40.000 Euro
Herstelleranteil
Nettolistenpreis über 40.000 Euro
Mindesthaltedauer
Kauf E-Auto 6.000 Euro 5.000 Euro 3.000 Euro 2.500 Euro 6 Monate
Leasing E-Auto
6-11 Monate
1.500 Euro 1.250 Euro 750 Euro 625 Euro 6 Monate
Leasing E-Auto
12-23 Monate
3.000 Euro 2.500 Euro 1.500 Euro 1.250 Euro 12 Monate
Leasing E-Auto
über 23 Monate
6.000 Euro 5.000 Euro 3.000 Euro 2.500 Euro 24 Monate
Kauf Plug-in-Hybrid 4.500 Euro 3.750 Euro 2.250 Euro 1.875 Euro 6 Monate
Leasing Plug-in-Hybrid
6-11 Monate
1.125 Euro 937,50 Euro 562,50 Euro 468,75 Euro 6 Monate
Leasing Plug-in-Hybrid
12-23 Monate
2.250 Euro 1.875 Euro 1.125 Euro 937,50 Euro 12 Monate
Leasing Plug-in-Hybrid
über 23 Monate
4.500 Euro 3.750 Euro 2.250 Euro 1.875 Euro 24 Monate

Umweltbonus auch für Gebrauchtwagen

Auch junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt, sind förderfähig. Stand heute bis maximal bis Ende 2025. Weitere Einschränkungen: Im Falle einer zweiten Zulassung darf das Fahrzeug nicht älter als zwölf Monate alt sein, eine maximal Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen und darf nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.

Kaufst du dir unter den oben genannten Voraussetzungen ein reines E-Auto bekommst du 5.000 Euro Bonus. Für einen Plug-in-Hybrid wird eine Umweltprämie in Höhe von 3.750 Euro ausgezahlt. Bei Leasing eines Gebrauchtwagens liegen die Fördersätze für E-Autos beziehungsweise Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge abhängig von der Laufzeit zwischen 1.250 und 5.000 Euro.

Wer darf den Umweltbonus beantragen?

Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine berechtigt, einen Umweltbonus für Elektroautos zu beantragen. Grundsätzlich aber nur für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein als Plug-in-Hybrid ausgewiesenes Fahrzeug.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer mit angeschlossenen Einrichtungen und Kommunen. Auch Hersteller von Kfz jeglicher Art und deren Tochtergesellschaften dürfen sich zwar gerne elektrifizierte Fahrzeugflotten zulegen, sie sind aber von einer Förderung für Neuwagen für eine zukunftsweisende Elektromobilität ausgeschlossen.

Auch Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, können sich keine Prämie für den Kauf eines Elektroautos sichern. Derartige Personen oder Firmen sollten aber ohnehin darüber nachdenken, ob der Kauf eines Autos gegenwärtig eine sinnvolle Investition ist.

Wo kann ich den Antrag zum Umweltbonus finden?

Auf der Homepage des BAFA ist ein elektronisches Formular zu finden. Über dieses Formular ist jeder E-Auto-Käufer in der Lage, die Umweltprämie zu beantragen. Berücksichtigt werden wie erwähnt nur Autos, die entweder per Kauf oder Leasing erworben wurden.

Zu beachten ist zudem, dass beim BAFA eine Rechnungskopie vom Autohändler und ein Zulassungsnachweis auf den Antragsteller vorzulegen ist. Das kann zum Beispiel eine Kopie von Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sein. Nach Eingang des Antrags hat man dafür einen Monat Zeit. Auf der Rechnung muss zudem zu erkennen sein, dass der Hersteller bereits seinen Teil der Umweltprämie vom Kaufpreis abgezogen hat.

Für welche Fahrzeuge gibt es den Umweltbonus?

Um die E-Auto-Kaufprämie in Anspruch nehmen zu können, muss sich das gekaufte Fahrzeug auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (PDF) befinden. Diese Liste ist über die Homepage des BAFA einsehbar. Zudem darf eine Erstzulassung des Neuwagens nicht vor dem 18. Mai 2016 erfolgt sein. Anders ausgedrückt: Die Förderung gilt auch rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die seit diesem Datum gekauft wurden. Den aktuell im Rahmen der Innovationsprämie höheren Satz aber nur für alle Neuzulassungen nach dem 4. Juni 2020.

Käufer eines Plug-in-Hybrid müssen zudem noch eine zweite wichtige Kennzahl beachten, um die Elektroauto-Kaufprämie auch tatsächlich zu erhalten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer verursachen. Im Vergleich zu reinen Elektroautos ist bei Hybrid-Autos schließlich weiter einen CO2-Ausstoß zu rechnen, den die Bundesregierung ja eigentlich minimieren möchte.

Wichtig auch: Eine Förderung gibt es nur, wenn der Plug-in-Hybrid eine elektrische Mindestreichweite schafft. Bei Anschaffung bis zum 31. Dezember 2021 muss diese bei mindestens 40 Kilometern liegen, zwischen Anfang 2022 und Ende 2024 müssen es mindestens 60 Kilometer sein. Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich die Mindestreichweite eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs auf 80 Kilometer, wenn er förderfähig sein soll.

Welche Fahrzeuge wurden bisher am häufigsten gefördert?

Zum Stichtag Ende Januar dieses Jahres weist das BAFA unter anderem rund 50.000 Anträge von BMW-Käufern aus. Davon entfallen fast 23.00 Anträge auf das Modell BMW i3. Rund 53.000 Anträge stellten Käufer eines E-Autos von Renault. Davon wiederum entfielen allein rund knapp 48.000 Anträge auf das Modell Renault Zoe. Die meisten Förderanträge stellten allerdings bisher Käufer eines E-Autos oder Plug-in-Hybrids von Volkswagen: rund 65.000. Zum Vergleich: Auf elektrifizierte Fahrzeuge von Tesla entfielen bisher nur rund 25.000 Anträge.

Insgesamt sind beim BAFA bis Ende Januar 2021 fast 460.000 Anträge auf Auszahlung eines Umweltbonus eingegangen. Davon entfielen rund 270.000 auf reine Elektro-Fahrzeuge und fast 190.000 auf Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Die E-Mobilität kommt also immer stärker in Fahrt. Brennstoffzellenfahrzeuge spielen bei der staatlichen Förderung hingegen praktisch keine Rolle. Bisher zählte das BAFA zum Stichtag Ende Januar gerade einmal 182 Anträge.

Und was ist mit der Kfz-Steuer?

Wer sich für ein E-Auto entscheidet, darf sich unter bestimmten Umständen auch über eine reduzierte KfZ-Steuer freuen. Nach § 3d KraftStG sind reine Elektrofahrzeuge für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Steuer um 50 Prozent (§9 Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung liegt für Neuwagen bei zehn Jahren bei Erstzulassung bis Ende Dezember 2025.

Und was gilt bei einem Auto mit Plug-in-Technik? Neuwagen, die als Plug-in-Hybrid ihre Zulassung erhalten, sind neben einem Elektromotor auch mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet. Sie gelten nicht als reine Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrtsteuergesetzes. Entsprechend sind diese Modelle nicht steuerbegünstigt.

Bekomme ich auch einen Zuschuss für ein AVAS?

Auch der nachträgliche Einbau eines akustischen Warnsignals in Elektroautos (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) bezuschusst die Bundesregierung – mit einmalig 100 Euro pro Fahrzeug. Stand jezt aber nur noch bis Ende Juni 2021. Anträge sind auf der Internetseite des BAFA zu finden. Auch hier ist die Liste der Elektroauto-Förderung maßgeblich.

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  • BMW i3 Elektroauto: BMW

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