#Hessen führt flächendeckend 2-G-Regel ein
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„Hessen führt flächendeckend 2-G-Regel ein“
Ab Mitte nächster Woche wird in Hessen die 2-G-Regel gelten. Demnach werden ab einer Hospitalisierungsrate von drei Corona-Patienten in Kliniken auf 100.000 Einwohner nur noch Geimpfte oder Genesene (2 G) Zutritt etwa zu Kultur- und Sportveranstaltungen, Gastronomie oder körpernahen Dienstleistungen erhalten. Zudem wird es eine Impfpflicht für medizinisches Personal in Krankenhäusern und Altenheimen geben. Das hat Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstagabend nach der Bund-Länder-Konferenz in der Wiesbadener Staatskanzlei mitgeteilt. Am Freitag tagt das Corona-Kabinett der Landesregierung, um die von Bund und Ländern gemeinsam getroffenen Beschlüsse für Hessen umzusetzen. Scharfe Kritik äußerte Bouffier am neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. „Diese Entscheidung halte ich für falsch“, sagte der Ministerpräsident. In der Bevölkerung werde der Eindruck erweckt, die epidemische Notlage von nationaler Bedeutung könne gestrichen werden. Wie Hessen am Freitag im Bundesrat über das Infektionsschutzgesetz abstimmen will, verriet Bouffier nicht, bezeichnete das Verhalten der Ampel-Koalition jedoch als „Erpressung.“
Die Bund-Länder-Konferenz sei von dem Bemühen gekennzeichnet gewesen, aufgrund des außerordentlichen Ernstes der Lage Maßnahmen zu beschließen, die die vierte Welle brechen. Auf der anderen Seite solle versucht werden, das Leben soweit als möglich aufrecht zu erhalten. Laut Bouffier seien „bedeutende Maßnahmen“ vereinbart worden. So werde deutschlandweit die 2G-Regel für Innenräume eingeführt, deren Ausgestaltung an den sogenannten Hospitalisierungswert geknüpft ist. Es gibt künftig drei Stufen. Stufe 1 beginnt bei einem Hospitalisierungswert von 3. Dann wird 2G verbindlich gelten. Ab der Stufe 2 mit einem Wert von 6 gilt die 2-G-Plus-Regel. Das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen und negativen Test vorweisen. Dies kann, so Bouffier, ein Antigen-Schnelltest sein. Welche Regeln für Stufe 3 ab einem Wert von 9 gelten, steht derzeit noch nicht fest. In Hessen beträgt der Hospitalisierungswert derzeit rund 4,8.
Mit der Impfpflicht, so Bouffier, solle sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter, die in Krankenhäusern, der mobilen Altenpflege und Pflegeheimen arbeiten, auch tatsächlich geimpft sind. Seiner Auskunft nach sind 30 bis 50 Prozent der Mitarbeiter in der Pflege derzeit nicht immunisiert. Für alle Menschen, die aufgrund der neuen Regeln finanzielle Einbußen erleiden, soll es laut Bouffier wirtschaftliche Hilfen geben. Denn es könne notwendig sein, etwa bei Weihnachtsmärkten, Beschränkungen vorzunehmen. Dann komme es zu wirtschaftlichen Einbußen. „Wir sind der Überzeugung, dass es die Wirtschaftshilfen auch in der Zukunft braucht“, stellte der Ministerpräsident klar. Das soll unbürokratisch geschehen und dürfe nicht noch einmal so lange dauern wie bei der Novemberhilfe 2020, die erst im Januar 2021 ausgezahlt wurde.
Polizei soll kontrollieren
Um die neuen Regeln zu kontrollieren, werde Hessen auch die Landespolizei einsetzen, weil dies die kommunalen Ordnungsbehörden alleine nicht könnten. Das gelte auch für den öffentlichen Nahverkehr. Noch ist es nicht entschieden, aber wenn das Corona-Kabinett am Freitag tagt, wird es auch um die Teststrategie in den Schulen gehen.
In Bezug auf die Auffrischungsimpfungen (Booster) kündigte Bouffier an, dass es im Land flächendeckend Stützpunkte geben soll, in denen geimpft wird. Die Ärzte alleine werden es seiner Auffassung nach nicht schaffen können, nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Booster-Empfehlung ausgedehnt hat. Die Kosten übernimmt das Land und Bouffier artikulierte die Bitte an den Bund, die Hälfte der Kosten zu erstatten. Der Ministerpräsident warb um Verständnis dafür, dass zunächst die älteren Menschen geboostert werden. „Ein junger Mensch kann zur Not auch noch drei Wochen warten“, sagte er.
Kritik kam von der Opposition. Die Fraktion der Linken im hessischen Landtag fordert eine Impfprämie und Testpflicht für alle, um die vierte Welle zu brechen. Die AfD bezeichnete die Maßnahmen als „jenseits jeder Verhältnismäßigkeit“ und monierte fundamentale Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Die FDP-Fraktion forderte die Landesregierung auf, dem neuen Infektionsschutzgesetz im Bundesrat zuzustimmen. Die Sozialdemokraten fordern die Landesregierung auf, in allen Freizeitbereichen die 2-G-Plus-Regel einführen. Der Hessische Industrie und Handelskammertag äußerte sich besorgt, denn der Prüfaufwand der behördlichen Zugangsbeschränkungen werden für die Betriebe enorm sein.
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