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#Münsterhausen: Münsterhausen plant mehr Plätze für Kinderbetreuung

„Münsterhausen: Münsterhausen plant mehr Plätze für Kinderbetreuung“



Hortkinder könnten vorübergehend im Musikerheim Platz finden. Eine neue Kinderbetreuungseinrichtung ist laut Bürgermeister Haider alternativlos.

Die Notwendigkeit, zusätzliche Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, betrifft auch Münsterhausen. Bevor bei der Sitzung des Marktgemeinderates über dieses und andere für den Ort relevante Themen informiert, diskutiert und abgestimmt wurde, brachte Bürgermeister Erwin Haider seine Freude darüber zum Ausdruck, dass nach pandemiebedingter Unterbrechung wieder im Sitzungsraum an der Hauptstraße statt in der Mehrzweckhalle getagt werden konnte.

Bürgermeister Haider widmete sich in einem Sachstandsbericht der angedachten Übergangslösung für Hortkinder, welche im Musikerheim, nämlich in einem neuen, festen Anbau in Holzausführung Platz finden könnten. Das Grundstück gehöre dem Ort, das Haus dem Musikverein, der keine Einwände gegen einen Anbau habe. Einige Ratsmitglieder brachten zwar die Kostenfrage zur Sprache, aber letztlich wurde mehrheitlich beschlossen, den Vorsitzenden in Abstimmung mit seinen Stellvertretern in dieser Angelegenheit zur Durchsetzung weiterer Schritte zu ermächtigen.

Gemeinderat ist für eine neue Kinderbetreuungseinrichtung

Wie in vielen anderen Gemeinden stand auch das Thema Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung auf der Tagesordnung. Dazu gebe es keine Alternative, betonte Haider, weil der Hort voll und eine zweite Einrichtung für den Markt notwendig sei. Wie Sachbearbeiter Stephan Martens-Weh erläuterte, solle mit einem Neubau auf dem Grundstück Flur-Nummer 2855 Gemarkung Münsterhausen Raum für zwei Kindergartengruppen, zwei Kinderkrippengruppen und zwei Kinderhortgruppen geschaffen werden. Einstimmig beschlossen wurde, dass die Verwaltung weiterführende Maßnahmen zur Realisierung in die Wege leiten soll.

Nach langer Zeit konnte der Münsterhauser Gemeinderat wieder im Sitzungsraum an der Hauptstraße statt in der Mehrzweckhalle tagen.

Foto: Thomas Niedermair

Auch wenn sich seriöse Kostenannahmen in der derzeitigen Krisensituation kaum erstellen lassen, müsse mit einem Investitionsvolumen von etwa 7 Millionen Euro gerechnet werden. Da der aktuelle Schwellenwert für die zwingende Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens bei der Auftragsvergabe freiberuflicher Leistungen netto 215.000 Euro beträgt, müsse hierbei ohne Zweifel ein solches Verfahren zur Anwendung kommen. Die Entscheidung darüber, ob die Vergabe für die Objektplanung in einem europaweiten Vergabeverfahren mit einem vorgelagerten Planungswettbewerb nach den Vorgaben der Vergabeverordnung durchgeführt werden solle, wurde nach lebhaftem Meinungsaustausch aber auf die nächste Sitzung verschoben.

Zwei Bebauungspläne sind Thema im Gemeinderat

Zu Beginn der Sitzung informierte Günter Thielemann vom Ingenieurbüro Thielemann & Friderich aus Dinkelscherben über den Bebauungsplan „Höhenweg – Erweiterung II“. Er präsentierte den für dieses neue Baugebiet, auf welchem sechs Bauplätze ausgewiesen sind, von seinem Büro ausgearbeiteten Entwurf und erläuterte detailreich die in der Satzung enthaltenen textlichen Festsetzungen, etwa zu Bauweise, Gestaltung der Gebäude, Emissionsschutz und Grünordnung. Das natürliche Gelände solle dabei weitgehend erhalten bleiben. Thujahecken und andere ökologisch geringwertige Bepflanzung sind ausdrücklich nicht zugelassen, nicht überbaute Flächen sollen begrünt und bepflanzt werden. Ergänzend wurde hinzugefügt, dass die Gestaltung von Flächen als reine Kies- oder Schottergärten nicht gestattet sei. Auf die Starkregenproblematik bezogen, betonte Thielemann auf Nachfrage einiger Ratsmitglieder, dass Grundstückseigentümer selbst dafür verantwortlich seien, vorsorgende Maßnahmen zur Wasserableitung zu treffen, ohne benachbarte Grundstücke zu beeinträchtigen. Der Entwurf des „Bebauungsplans Höhenweg – Erweiterung II“ wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt.

Danach stand der Bebauungsplan „Wohngebiet an der Mindel“ auf der Tagesordnung, den Gerhard Glogger vom Architekturbüro Glogger aus Balzhausen vorstellte. Um hier eventuell auftretende Konflikte zwischen Wohnbebauung und umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben zu vermeiden, müsse der am 7. Februar 2022 gefasste Aufstellungsbeschluss aufgehoben und das Aufstellungsverfahren eingestellt werden. Nötig sei, wie auch die Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg ergeben habe, die Ausweisung des Geltungsbereichs als dörfliches und nicht als allgemeines Wohngebiet. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die Einstellung des Aufstellungsverfahrens sowie die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung. Deren Entwurf in der Fassung vom 2. Mai 2022 wurde ohne Gegenstimme gebilligt. Ebenso klar fiel die Zustimmung des Gemeinderates zu den Vorentwürfen der Stadt Thannhausen bezüglich der Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans für den Bereich „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage Burg an der Nachstettener Straße“ aus.

Einstimmig gebilligt wurde der wegen veränderter Gesetzeslage erfolgte Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen des Marktes Münsterhausen, während bezüglich der Parksituation in der Kirchenstraße, wo besonders auf dem östlichen Gehweg geparkt werde, der Vorschlag angenommen wurde, die Entscheidung über die Anordnung eines beidseitigen eingeschränkten Haltverbots bis zum Jahresende zu verschieben.

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