#Zweck und Vorwand
„Zweck und Vorwand“ Stiftungen haben eine gänzlich unmenschliche Eigenschaft. Sie sind unsterblich. Einmal errichtet sind sie in aller Regel nicht totzukriegen. Nur dann, wenn die Erfüllung ihrer Zwecke endgültig nicht mehr infrage kommt oder diese das Gemeinwohl gefährden, sind ihre Organe oder die staatliche Stiftungsaufsicht verpflichtet, sie aufzuheben. Als besonders widerständig erweist sich derzeit die…