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#Strom-Grundversorgung: Das musst du jetzt wissen

„Strom-Grundversorgung: Das musst du jetzt wissen“

Strom wird – wenn du deine Rechnungen bezahlst – grundsätzlich immer aus deiner Steckdose kommen. Wenn dein Anbieter pleitegeht, springen die Grundversorger ein. Doch wer ist eigentlich der Strom-Grundversorger? Wir zeigen dir, was du zum Thema Grundversorgung jetzt wissen musst.

Stromstecker in der Steckdose
Stromstecker in der SteckdoseBildquelle: Pixabay / markusspiske

Ein Grundversorger ist nicht unbedingt der Betreiber deines lokalen Stromnetzes. Zwar gibt es oft Zusammenhänge, doch oftmals sind es unterschiedliche Firmen. Beispiel Berlin: Grundversorger ist hier Vattenfall Europe Sales, ein gigantischer Konzern. Ihm gehörte einst auch das Stromnetz, doch er musste es verkaufen. Betreiber ist jetzt Stromnetz Berlin. Stromnetz Berlin bietet selbst aber gar keine Stromtarife an.

Oft heißt es, Stadtwerke sind die Grundversorger der Region. Doch dem ist oftmals nicht so. Ein Beispiel waren etwa die Stadtwerke in Bad Belzig. Die kleinen Stadtwerke sind aber selbst weder Grundversorger noch Netzbetreiber in dem kleinen brandenburgischen Ort. Netzbetreiber ist E.DIS Netz GmbH, Grundversorger allerdings ist E.ON Energie Deutschland. Und auch die Stadtwerke Berlin sind nicht der Grundversorger der Stadt – erzeugen aber, anders als die Stadtwerke Bad Belzig immerhin Strom.

Im rheinischen Brühl, dem Sitz unserer Redaktion, wiederum betreiben die Stadtwerke Brühl das Stromnetz. Gleichzeitig sind die Stadtwerke Brühl auch Grundversorger.

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So findest du heraus, wer dein Grundversorger ist

Es ist also kompliziert, den Grundversorger herauszufinden. Zudem kann er sich alle drei Jahre ändern. Es handelt sich dabei um jenes Unternehmen, das in einem definierten Netzgebiet die meisten Kunden auf sich verbuchen konnte. Um herauszufinden, wer dein Grundversorger ist, solltest du zunächst einmal herausfinden, wer dein Netzbetreiber ist. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten. Einer ist der Blick auf deine letzte Stromrechnung. Dort findest du nicht nur deine Zählernummer, sondern auch deinen Netzbetreiber. Die andere Möglichkeit ist die Webseite störungsauskunft.de. Hier kannst du deinen Ort oder deine Postleitzahl eingeben und herausfinden, wer dein Netzversorger ist,

Auf der Webseite deines Netzbetreibers wirst du herausfinden, ob er auch dein Grundversorger ist. Dabei hilft beispielsweise die Seitensuche des Netzbetreibers oder Google, indem du den Namen in Verbindung mit dem Wort Grundversorgung suchst. Entweder findest du dann die Tarife der Grundversorgung bei deinem Netzbetreiber oder eine Informationsseite, auf der du sehen kannst, wer der Grundversorger ist. Bei größeren Netzbetreibern wie E.DIS Netz gibt es ein PDF als Download. Der Grund: Der Anbieter ist in so vielen Orten aktiv, dass es unterschiedliche Grundversorger gibt.

Ersatzversorgung und Grundversorgung – was ist der Unterschied

Wenn dir ein Anbieter kurzfristig deinen Vertrag kündigt oder er in die Insolvenz rutscht, dann bist du automatisch in der Ersatzversorgung. Diese Ersatzversorgung kommt vom Grundversorger. Allerdings ist der rechtliche Status ein anderer. Du musst nicht tätig werden, der Vertrag mit dem Grundversorger kommt durch das sogenannte konkludente Handeln zustande. Sprich: Sobald du das Licht in deiner Wohnung anmachst, gilt der Vertrag.

Der Vorteil der Ersatzversorgung: Es gibt keinerlei Kündigungsfrist. Du kannst sofort einen neuen Anbieter beauftragen, dich mit Strom zu liefern. Das geht aufgrund der Prozesse im Hintergrund in der Regel nicht zum nächsten Tag, muss aber auch keine zwei Wochen dauern. Die Ersatzversorgung selbst dauert maximal drei Monate, danach bist du im Grundversorger-Tarif. Dieser hat dann zwei Wochen Kündigungsfrist. Sollte sich der Grundversorger in deiner Region ändern, bleibst du beim bisherigen Anbieter, wenn du nichts machst. Du bekommst dann einen regulären Stromtarif.

Tariflich waren Ersatz- und Grundversorgung lange Zeit identisch. Mittlerweile sind viele Anbieter dazu übergegangen, die Ersatzversorgung teurer anzubieten. Wichtig: Lies bei jedem Wechsel des Lieferanten – egal aus welchem Grund – deinen Stromzähler ab und teile den Zählerstand deinem Netzbetreiber mit. Er gibt ihn an deine jeweiligen Lieferanten weiter.

Erhöht ein Grundversorger die Preise, muss er dir das spätestens sechs Wochen vorher schriftlich ankündigen. Du hast dann ein fristloses Sonderkündigungsrecht. Darauf muss dich der Versorger auch hinweisen. Hat der Versorger die Erhöhung nicht rechtzeitig angekündigt, ist diese unwirksam.

Auch das Einsparen von Energie ist ein wichtiger Faktor. Einige Alltagstipps haben wir dazu in einem Ratgeber zusammengefasst.

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  • Stromstecker in der Steckdose: Pixabay / markusspiske

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