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# Türkei will dank Krypto-Regulierung von „grauer Liste“ der FATF

Medienberichten zufolge arbeitet die Türkei an neuen Vorschriften zur Regelung von Krypto-Vermögenswerten, um die Financial Action Task Force (FATF) – eine internationale Organisation, die für die Bekämpfung von Finanzkriminalität zuständig ist – davon zu überzeugen, das Land von ihrer „grauen Liste“ von Ländern zu streichen, die nicht genug für die Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) getan haben.

Die FATF hat die Türkei im Jahr 2021 auf besagte graue Liste gesetzt. Der türkische Finanzminister Mehmet Simsek soll nun während einer Diskussion in einem Parlamentsausschuss am 31. Oktober festgestellt haben, dass die Türkei inzwischen bereits alle bis auf einen der 40 von der FATF festgelegten Standards einhalte.

Simsek beteuert, dass die einzige noch ausstehende Frage für die Einhaltung mit Kryptowährungen zu tun hat. Er kündigte deshalb dahingehende Pläne an, um ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, damit die Türkei schon bald von der FATF-Liste gestrichen wird. Konkrete Einzelheiten zu den rechtlichen Änderungen gab der Minister jedoch nicht bekannt.

Die G7-Staaten haben die FATF gegründet, um das internationale Finanzsystem zu schützen. Die Organisation warnte die Türkei 2019 in diesem Zusammenhang vor erheblichen Mängeln bei den Verfahren zum Einfrieren von Vermögenswerten, die mit Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung stehen.

Das Jahresprogramm des türkischen Präsidenten für 2024, das am 25. Oktober im Amtsblatt der Republik Türkei veröffentlicht wurde, setzt das Ziel, die Regulierung von Kryptowährungen im Land bis Ende 2024 abzuschließen. Artikel 400.5 des umfassenden 500-seitigen Dokuments umreißt die beabsichtigten Bemühungen, klare Definitionen für Krypto-Vermögenswerte festzulegen und sie möglicherweise in Zukunft der Besteuerung zu unterwerfen.

Das Dokument beabsichtigt auch, Dienstleister für Kryptowährungen wie Kryptobörsen rechtlich zu definieren. Es enthält jedoch keine weiteren Einzelheiten über den künftigen Rechtsrahmen. Im Dezember 2022 hatte die Zentralbank der Republik Türkei den ersten Test ihrer digitalen Zentralbankwährung, der digitalen Lira, erfolgreich durchgeführt. Sie hat gleichsam die Absicht geäußert, weitere Tests bis 2024 durchzuführen.

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