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#Weitere Festnahme wegen Brandanschlags von Saarlouis

Im Verfahren wegen des Brandanschlags auf ein Flüchtlingsheim in Saarlouis 1991 ist am Dienstag ein weiterer Verdächtiger festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt (GBA) wirft Peter St., einem ehemaligen Anführer der Neonaziszene in Saarlouis, Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen vor. Das teilte die Behörde in Karlsruhe am Dienstag mit.

Timo Steppat

Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Seit November vergangenen Jahres läuft vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein Verfahren gegen einen anderen Angeklagten, Peter S. Er war bislang der einzige Beschuldigte, ihm wird der eigentliche Brandanschlag vorgeworfen. Peter S. und der nun festgenommene Peter St. bewegten sich Anfang der neunziger Jahre in den Neonazi-Kreisen von Saarlouis. Die beiden sollen, zusammen mit einem dritten Mann, Heiko S., am Abend vor der Tat in einer Kneipe gewesen sein und über die Brandanschläge in Ostdeutschland zu dieser Zeit gesprochen haben.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der in der Neonazi-Szene hierarchisch höher gestellte Peter St. die Anschläge im Gespräch gut geheißen habe und eine Form der Anstiftung geleistet haben soll durch die Worte: „Hier müsste sowas brennen oder passieren“. „Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage“, wie es in der Mitteilung des GBA heißt, begab sich Peter S. kurz darauf in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Flüchtlingsheim im Stadtteil Fraulautern.

Er soll das Gebäude betreten, im Treppenhaus Benzin ausgeschüttet und es angezündet haben. Danach soll sich das Feuer rasch ausgebreitet haben. Der 27 Jahre alte Samuel Kofi Yeboah, ein aus Ghana stammender Flüchtling, wurde von dem Feuer im Dachgeschoss erfasst und starb aufgrund schwerster Verbrennungen und einer Rauchvergiftung. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt zu retten.

Peter S. hatte zuletzt im Prozess eine Aussage gemacht, die sein Anwalt verlesen hatte. Danach soll St. sich gegen einen Anschlag ausgesprochen haben und den Kampf „Mann gegen Mann“ bevorzugt haben. S. soll laut Zeugen noch immer großen Respekt vor St. haben. Der Angeklagte S. sagte, er habe sich hinter dem Rücken von St. mit Heiko S. getroffen. Der soll ihn erst angestiftet haben, mit zur Unterkunft zu gehen und auch das Benzin mitgebracht haben. Heiko S. soll dann im Treppenhaus Benzin verschüttet und es angezündet haben. Peter S. gab an, dass ihm erst in diesem Moment klar geworden sei, dass es sich um ein „bewohntes Haus“ gehandelt habe. Jener Heiko S. ist bislang auf freiem Fuß.

Die bei der Justiz im Saarland geführten Ermittlungen waren damals eingestellt worden, nachdem ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Nachdem es einen Aufruf zu sogenannten Cold Cases gegeben hatte, meldete sich eine Zeugin bei der Polizei, was zunächst die saarländischen Behörden und dann die Bundesanwaltschaft zu neuen Ermittlungen veranlasste. Das saarländische Landespolizeipräsidium hatte Defizite bei Erhebung, Bewertung und Weitergabe von Informationen bei den Ermittlungen Anfang der neunziger Jahre eingeräumt.

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