#Karlsruhe beanstandet pauschales Verbot von Kinderehen
Das pauschale Verbot von Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Dem Gesetzgeber sei es zwar nicht von vornherein verwehrt, ohne Prüfung des Einzelfalls die Nichtigkeit solcher Ehen anzuordnen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Allerdings vermissen die Richterinnen und Richter derzeit die Möglichkeit, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als…