#Amazons Steuerregeln in Luxemburg verstoßen nicht gegen EU-Recht
„Amazons Steuerregeln in Luxemburg verstoßen nicht gegen EU-Recht“ Die Steuerregeln, die der luxemburgische Staat mit dem Internethändler Amazon abgeschlossen hat, verstoßen nicht gegen das EU-Beihilferecht. Die 2017 ergangene Entscheidung der EU-Kommission, Luxemburg zu einer Rückforderung von Staatshilfen zu Gunsten des Konzern zu zwingen, ist daher nichtig und muss rückgängig gemacht werden. Mit dieser Entscheidung hat…