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#Schöffe schläft bei Mafia-Prozess

Schöffe schläft bei Mafia-Prozess

Im Mafia-Prozess vor dem Landgericht Duisburg haben die Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen einen der Schöffen gestellt – weil der Laienrichter während der Vernehmung eines Kronzeugen so tief eingeschlafen war, dass er geweckt werden musste. Ein Gerichtssprecher bestätigte der F.A.Z. ein entsprechendes Ablehnungsgesuch.

In dem Verfahren, das im Oktober 2020 begonnen hatte, sind 14 Männer angeklagt, es geht um internationalen Kokainhandel. Fünf von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft zudem vor, zur ’ndrangheta zu gehören, der kalabrischen Mafia. Ursprünglich waren für den Prozess 91 Verhandlungstage bis Ende dieses Jahres eingeplant. Auch weil es wegen Corona-Erkrankungen und der Quarantäne eines Angeklagten zu Verzögerungen kam, sind nun Termine bis Dezember 2022 angesetzt.

Verteidiger führte „Schlafprotokoll“

Seit einigen Wochen wird im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf der Kronzeuge Giuseppe T. vernommen. Persönlich anwesend ist er dafür nicht – er wird per Video von einem „sicheren Ort“ in Italien zugeschaltet. T. stammt aus einem kleinen Ort in Kalabrien. Er beteuert, selbst nie Mitglied der ’ndrangheta geworden zu sein. Allerdings hatte er jahrelang im Auftrag wichtiger Mafiaclans Kokaintransporte aus Südamerika nach Europa organisiert. 2015 entschloss er sich, mit der italienischen Justiz zu kooperieren. Seine eigene Strafe wurde dafür reduziert, Ende 2018 wurde er aber noch einmal verurteilt, weil er während des Zeugenschutzprogramms Überfälle beging.





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’ndrangheta
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Warum die kalabrische Mafia so mächtig ist
Bild: Picture-Alliance

Bei der Videoschalte mit diesem Kronzeugen nickte am Montagvormittag einer der beiden Schöffen der 4. Großen Strafkammer ein. Nach Informationen der F.A.Z. wurde er von einem der Berufsrichter geweckt, worauf einer der Verteidiger beantragte, den Vorfall zu protokollieren. Ein weiterer Verteidiger, der in dem sehr großen Gerichtssaal ganz vorne sitzt, meldete sich zu Wort und verlas ein „Schlafprotokoll“, das er selbst geführt hatte.

Seit Anfang Dezember war der Schöffe demnach an mindestens sechs Verhandlungstagen immer wieder eingenickt, zum Teil minutenlang. Dem Antrag, den Laienrichter wegen Befangenheit abzulehnen, schlossen sich die Verteidiger aller Angeklagten an. „Wer einschläft, stellt nach außen hin zur Schau: Das interessiert ihn alles nicht“, begründet Anwalt Patrick Lauterbach den Schritt.

Nach einem ähnlichen Vorfall vor dem Landgericht Münster hatte die Kammer dort vor einigen Jahren entschieden, den Schöffen zu ersetzen und die Hauptverhandlung noch einmal von vorne zu beginnen. Damals war der Laienrichter allerdings schon am ersten Prozesstag eingenickt. Im vergangenen Jahr urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass ein Schöffe, der vor dem Landgericht Kassel „über einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen“ hatte, ein absoluter Revisionsgrund ist. Das bereits mit einem Urteil abgeschlossene Verfahren musste neu aufgerollt werden.

Die Kammer in Duisburg will nun bis zum nächsten Verhandlungstag Anfang Januar über den Befangenheitsantrag entscheiden. Auch wenn die Richter ihm stattgegeben würden, würde die Verhandlung aber nicht platzen. Wie bei so großen Verfahren üblich, sind neben den drei Berufsrichtern und den beiden Schöffen schon seit Verhandlungsbeginn auch eine Ergänzungsrichterin sowie drei Ergänzungslaienrichter dabei. Sollte der müde Schöffe also ausfallen, könnte er direkt ersetzt werden.

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