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#Altötting: Brücke zwischen Deutschland und Österreich spaltet Nachbarn

„Altötting: Brücke zwischen Deutschland und Österreich spaltet Nachbarn“




One way nach Deutschland – und über einen Umweg nach Österreich. Eine einseitig erklärte Einbahnstraßenregelung sorgt für Zwist zwischen Burghausen in Oberbayern und Hochburg-Ach in Oberösterreich. Richter aus München haben sich nun die Sache selbst angesehen.

Ein Grüppchen Anwohner hat sich auf österreichischer Seite postiert. „Gemeinsame Brücke = gemeinsame Entscheidung“, verlangen sie auf Transparenten. Jenseits der Salzach auf deutscher Seite hat die Stadt Burghausen die Brücke einseitig zur Einbahnstraße erklärt. Das bringt manchen Bürgern im österreichischen Hochburg-Ach mehr Verkehr. Mehr als doppelt so viele Autos wie vorher seien es, klagen die Demonstranten. Pendler monieren längere Wege.

Einer von ihnen hat vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Der Diplom-Ingenieur Hannes Preishuber pendelt täglich – und muss nun zwischen zweieinhalb und vier Kilometern mehr fahren.

Am Mittwoch reisten eigens drei Richter aus München an, um die vertrackte Lage in Augenschein zu nehmen. Sie dokumentieren Verkehrsschilder, messen Straßenbreiten – eine gütliche Einigung bringt der mehr als einstündige Ortstermin nicht. Am 29. März wird die Kammer für Straßenverkehrsrecht den Fall verhandeln.

Denn Kläger Preishuber lehnte den Vorschlag des Vorsitzenden Richters Dietmar Wolff zu einem schriftlichen Urteil ab. Er wolle sehen, was Burghausen vorlege. Denn das Gericht gab der Stadt eine Liste von Fragen zur Klärung mit. Etwa, warum der Einbahn-Probebetrieb mehr als ein Jahr ohne größere Neuerungen lief. Und der Richter stellte klar: Allein das Argument Verkehrsberuhigung am Stadtplatz, wo die Straße von der Brücke mündet, genüge für die Einbahnregelung nicht.

„Des is a gscheide Watschn für die Stadt Burghausen“, findet Preishuber. Burghausens Bürgermeister Florian Schneider (SPD) ist hingegen sicher, dass die Regelung den rechtlichen Anforderungen genügt. „Wir haben eine Anordnung getroffen, die in Ordnung ist.“ Am Stadtplatz seien täglich rund 1000 Schüler unterwegs. Ziel sei, die Sicherheit zu erhöhen und Lärm zu reduzieren. Der Verkehr sei so gerechter verteilt. Vor einer Entscheidung des Stadtrats über eine endgültige Regelung warte man nun das Urteil ab. „Die Freundschaft zwischen Ach und Burghausen an sich leidet nicht darunter.“

Der Bürgermeister von Hochburg-Ach Martin Zimmer (ÖVP) sieht hingegen einen „Schatten“ über den Beziehungen und eine „deutliche Mehrbelastung“ der Menschen an den Ausweichrouten. Gerade jetzt sei bei explodierenden Spritpreisen der Tanktourismus „extrem“. „Man sieht die langen Schlangen an den Tankstellen.“

Die Einbahn-Kluft geht quer durch die Bevölkerung. Während die einen eine Ende der Regelung verlangen, läuft eine Frau aus der Gasse an der Brücke den Richtern nach: Sie sei froh, es gebe kein Gehupe mehr.

An der Brücke gibt es dagegen hitzige Wortgefechte: Ein Burghausener Ex-Stadtrat wäre dafür, die Brücke ganz zu sperren. Manche Anwohner seien froh um weniger Lärm, ruft er den Acher Nachbarn zu. „Das müssts euch amal anhören.“ Die Frage wird emotional erörtert. Am Ende ist man einig: Man müsse reden, „und ein Bier trinken wir auch gemeinsam“.

Beim Ortstermin kommt noch ein Kuriosum zu Tage. Auf österreichischer Seite dürfen Fahrzeuge bis drei Tonnen die Straße bis zur Brücke nutzen. Dann könnten sie eine halbe Tonne zuladen: Auf der Brücke sind 3,5 Tonnen erlaubt. Die Richter registrieren die Beschilderung – für den Streitfall dürfte sie keine Rolle spielen.

Nicht zum ersten Mal muss sich das Verwaltungsgericht München mit einer ungeliebten Einbahnstraße befassen. Im Februar kippte die betreffende Kammer eine solche in der Dachauer Altstadt. Die Stadt habe nicht ausreichend begründet, warum die Einbahnstraße nötig sei. Geklagt hatte ein Juwelier, der fürchtete, die Regelung schrecke Geschäftskunden ab. Auch dort ging es um einen Probebetrieb.

Allerdings bleibt die Situation in Burghausen speziell. Das Schild, das den Beginn der Einbahnstraße anzeigt, hängt am selben Pfeiler wie das Schild, das die Einfahrt verbietet. Aus Preishubers Sicht ist die tatsächliche Einbahnstraße deshalb nur ein paar Zentimeter lang. Sein Ausweg ohne Umweg: Wenn er nicht mit dem Auto, sondern mit der Vespa unterwegs sei, könne er für das Stückchen absteigen und schieben. Richter Wolff inspiziert auch diese Schilder mit Interesse – wie er sie bewertet, bleibt beim Ortstermin offen.

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