#Kein Schadensersatz wegen Daimlers Thermofenster
„Kein Schadensersatz wegen Daimlers Thermofenster“ Mercedes-Fahrer, deren Diesel ein sogenanntes „Thermofenster“ nutzt, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat an diesem Dienstag entschieden, dass diese Einrichtung der Motorsteuerung nicht sittenwidrig sein und damit keine Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. „Wir begrüßen die Entscheidung des BGH. Sie hat Leitcharakter für tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland“, kommentierte…