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#Ein Thermofenster reicht nicht für Schadensersatz

Ein Thermofenster reicht nicht für Schadensersatz

Auf diesen Tag haben Mercedes-Kunden in ganz Deutschland lange gewartet: dass der Bundesgerichtshof über den Diesel-Skandal im Kontext mit Daimler urteilt. Das Thermofenster ihrer Diesel-Motoren, das die Abgas-Nachbehandlung bei niedrigen Temperaturen abschaltet, könnte Grundlage für Schadenersatz sein, so die Hoffnung der Mercedes-Kunden. Nun dürfte die Hoffnung etwas gedämpfter sein, nachdem der 6. Zivilsenat des BGH überraschend eine erste Entscheidung getroffen hat.

Susanne Preuß

Der wohl wichtigste Satz lautet verkürzt: Der Einsatz des Thermofensters sei nicht vergleichbar mit dem Vorgehen bei VW, wo „im eigenen Kosten- und Gewinninteresse“ entschieden worden sei, die Genehmigungsbehörden mit Hilfe von Software über die Einhaltung der Grenzwerte zu täuschen. Wegen dieser Täuschung durch VW sei Schadenersatz zu zahlen, hatte der BGH im Mai 2020 grundsätzlich geurteilt.

 „Bei dem Einsatz eines Thermofensters wie im vorliegenden Fall fehlt es dagegen an einem derartigen arglistigen Vorgehen des beklagten Automobilherstellers“, heißt es in der Entscheidung des Senats. (VI ZR 433/19). Das Verhalten als objektiv sittenwidrig einzuschätzen, sei nicht gerechtfertigt, heißt es weiter. In dem Fahrzeug des Klägers, einer C-Klasse aus dem Jahr 2012, unterscheide die eingesetzte temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung nicht danach, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Fahrbetrieb befindet.

Kunde wollte wegen des Thermofensters den Kaufpreis erstattet bekommen

Grundsätzlich geklärt ist damit die Rolle von Daimler im Diesel-Skandal noch nicht. Zwar hatte der Mercedes-Kunde, der den Kaufpreis von 32.000 Euro zurück erstattet haben wollte, auch schon vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg. Der BGH hob das Urteil des OLG Köln nun auf, weil der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt worden sei. Man habe sein Argument nicht berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe.

Dieses Argument soll nun noch geprüft werden, wobei auch Daimler die Gelegenheit zur Reaktion bekommen soll. „Wir sind zuversichtlich, dass das OLG das Verfahren abweisen wird“, lautet die Reaktion von Daimler nach dieser BGH-Entscheidung: „Aus unserer Sicht sind Thermofenster technisch notwendig und haben nichts mit einer Täuschungsaktion zu tun.“

Gestützt wird der Optimismus von Daimler durch die Zahl der Gerichtsentscheidungen, die quer durch die Republik schon zugunsten des Stuttgarter Konzerns ausgefallen sind. Auf der Ebene der Landgerichte gebe es 5500 Entscheidungen zugunsten des Unternehmens, während den Klagen der Mercedes-Fahrer nur in 250 Fällen stattgegeben worden sei, berichtet Daimler. In der nächsten Instanz, vor den Oberlandesgerichten, gab es unter 200 Fällen nur zwei Entscheidungen gegen Daimler.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs könnte Leitcharakter haben

„Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung des BGH Leitcharakter für tausende von Gerichtsverfahren in Deutschland haben wird“, lautet nun die Erwartung bei Daimler. Diese Einschätzung teilen Anwälte der Klägerseite allerdings nicht. „Der behandelte Fall stellt eine Ausnahme dar“, lautet der Kommentar des im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal vielfach tätigen Rechtsanwalt Claus Goldenstein: „Das Fahrzeug des Käufers wurde nicht wegen des Dieselskandals vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. In anderen Mercedes-Modellen hat die Behörde hingegen illegale Abschalteinrichtungen entdeckt. Halter dieser Fahrzeuge haben Anspruch auf Schadenersatz“, lautet die Argumentation von Goldenstein. 

Die Verhandlung des BGH über einen weiteren Fall, bei dem es um Thermofenster von Mercedes-Motoren geht, ist für den 9. März anberaumt. Bisher sind schon zwei Verhandlungen zu diesem Thema jeweils kurzfristig ausgefallen, weil der jeweilige Kläger einen Rückzieher gemacht hat. Daimler hatte jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Vergleichsangebot gemacht worden sei. Vielmehr sei man wegen der Vielzahl der Fälle an einer grundsätzlichen Klärung interessiert.

Unterdessen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Diesel-Verfahren Ablehnungsgesuche gegen die Richter des zuständigen Senats zurückgewiesen. Es gebe „keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität der abgelehnten Richter zu zweifeln“, heißt es in den Beschlüssen vom 9. Dezember, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. VI ZR 885/20 u.a.)

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