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#Er floh vor dem IS und bekommt kein Asyl

Er floh vor dem IS und bekommt kein Asyl

Manche klauen ein Auto, manche steigen in den falschen Bus. Beides kann eine „erheblich gegen die deutsche Rechtsordnung verstoßende” Straftat sein, wenn man Flüchtling ist und das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. Beides kann als Begründung auf dem Ausweisungsbescheid stehen. Rechte brüllen ja gern „Kriminelle Ausländer abschieben“. Als „kriminell“ gilt auch, wer mit dem Mofa rumgegurkt ist, ohne zu wissen, dass man dafür in Deutschland – anders als in vielen anderen Ländern – einen Führerschein braucht. Ob Mord oder Bagatelldelikt: Zack Straftat! Zack Ausweisung! Zack Abschiebung!

Das muss nicht so sein, Behörden haben einen „Ermessensspielraum“. Dazu erzähle ich heute die Geschichte von Yousif Majdel Darwish. Er wurde 1993 im Shingal im Irak geboren, ist Ezîde und lebte mit seiner Familie in der Kleinstadt Khanasor, als im August 2014 IS-Kämpfer einfielen und an den Ezîden einen Genozid verübten. Yousif floh mit seiner Familie zu Fuß. Es war Hochsommer, Temperaturen bis zu 45 Grad. Yousifs Großvater, schon alt, fiel das Gehen schwer. Yousifs Onkel blieb mit ihm zurück. Die Familie fand ihre Körper ein Jahr später am Straßenrand, die Köpfe vom Rumpf getrennt.

Den falschen Pass nicht weggeworfen

Sieben Tage harrte Yousif mit seiner Familie auf dem Berg Sindschar aus, dann flohen sie durch einen Fluchtkorridor nach Syrien und weiter in die kurdische Autonomieregion. Wie Hunderttausende lebten sie dort in einem Camp. Die Frau des ermordeten Onkels kam mit ihren Kindern über ein Aufnahmeprogramm nach Frankreich. Imad, Yousifs Bruder, floh nach Deutschland. Yousif folgte ihm 2018 mit einem gefälschten israelischen Pass. Er machte den Fehler, ihn nicht wie andere Flüchtlinge nach der Einreise wegzuwerfen, und wurde damit an einer Autobahnraststätte kontrolliert.

Ronya Othmann


Ronya Othmann
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Bild: Kat Menschik

Der gefälschte Pass war seine erste Straftat. Die 900 Euro Strafe zahlte der Bruder. Yousif lebt mittlerweile in einem Flüchtlingsheim in Freyung-Grafenau, einem bayrischen Landkreis an der tschechischen Grenze. Yousif ist der einzige Ezîde, er fürchtet sich vor manchen der muslimischen Mitbewohner, vor dem muslimischen Übersetzer. Bei der Anhörung im Asylverfahren erzählt er, er wolle dem deutschen Staat nicht zur Last fallen, seinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Über das Trauma, die Flucht vor dem IS, äußert er sich kaum, aus Scham und Angst. So wurde er als „Wirtschaftsflüchtling“ klassifiziert.

Die zweite Straftat begeht Yousif, ohne es zu merken. Er will seinen Onkel in Berlin besuchen. Die Bahn ist teuer, Fernbus billiger. Sein Bruder bucht ein Ticket, ohne zu wissen, dass der Bus über Tschechien fährt. Zack, Kontrolle! Weil sein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, darf er das Land nicht verlassen. Zack, zweite Straftat!

Entscheidung zwischen Pest und Cholera

Einen Antrag für Verlegung in einen anderen Landkreis, wo ihm ein Job im Baugewerbe angeboten wurde, wurde abgelehnt. Ebenso der Antrag, in Hamburg zu arbeiten. Ein weiterer Antrag, für die Erlaubnis in einem Altenheim probezuarbeiten – ebenfalls abgelehnt. In der Begründung heißt es, Yousif habe wiederholt Straftaten begangen, und sein Asylantrag wurde abgelehnt. In der Ablehnung steht: „Nur durch eine konsequente Ausweisungspraxis kann das Verhalten von Ausländern dahin gehend gesteuert werden, dass sie während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet die deutsche Rechtsordnung beachten.“ Und weiter: Die Ausweisung erfolge „zur Abschreckung anderer Ausländer vor einem gleichartigen Verhalten“. Ich übersetze: Yousifs Ausweisung soll andere Flüchtlinge davon abschrecken, denselben Fehler zu begehen, nämlich versehentlich den falschen Bus zu nehmen.

Abschiebungen sind zwar gerade ausgesetzt, aber Yousif sitzt in Freyung-Grafenau fest. Er darf keinen Deutschkurs besuchen, nicht arbeiten. Imad ist hingegen als Flüchtling anerkannt. Er arbeitet in einem Logistikzentrum, kann aber keine Ausbildung beginnen, da er die Familie im Irak versorgen muss. Die Mutter, sein ältester Bruder, Yousifs Frau und ihre kleine Tochter haben mittlerweile das Flüchtlingscamp verlassen und sind in ihr Haus in Khanasor zurückgekehrt. An den Ort, an dem der IS die Massaker verübte. Trotz Erdogans Bomben aus der Luft und Milizen am Boden. Aber in Khanasor haben sie immerhin ein Dach über dem Kopf und etwas mehr Arbeit als im Camp. Zusammengefasst: die klassische Entscheidung zwischen Pest und Cholera.

Zynisch gesagt, ist die Situation von Yousif eine Kaskade von „Pech“. Pech, dass er zu einer Minderheit gehört, an der eine Terrormiliz einen Genozid verübte. Gefolgt von weiterem „Pech“: den Pass nicht weggeworfen, den falschen Bus genommen zu haben, an die falsche Sachbearbeiterin geraten zu sein. Nennen wir sie hier Frau Mustermann. Frau Mustermann hat den oben genannten Ermessensspielraum. Frau Mustermann hat entschieden, ihn so weit wie möglich zu Yousifs Ungunsten auszulegen. Gerecht ist das nicht. Man kann es auch herzlos nennen. Warum ich Ihnen das alles erzähle? Weil Yousifs Geschichte kein Einzelfall ist.

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