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#Immobilien: Korruptionsverdacht: Durchsuchungen bei Vonovia

„Immobilien: Korruptionsverdacht: Durchsuchungen bei Vonovia“




Razzia bei Deutschlands größtem Immobilienkonzern: Wegen Korruptionsverdachts haben Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt NRW Büros des Bochumer Unternehmens Vonovia durchsucht.

Das bestätigte am Dienstag eine Unternehmenssprecherin. Gegen mehrere Mitarbeiter des Konzerns und andere Beteiligte werde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung, der Untreue und des Betruges ermittelt, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Geschädigt worden sei neben dem Bochumer Wohnungsriesen auch ein in Süddeutschland ansässiger Wettbewerber. Zuvor hatten der „Westdeutsche Rundfunk“ und die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Im Zuge der Ermittlungen seien am Dienstag in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Sachsen mehr als 40 Privat- und Geschäftsräume durchsucht und vier Haftbefehle vollstreckt worden, berichtete die Staatsanwaltschaft.

„Heute haben die Ermittlungsbehörden bei uns Unterlagen eingesehen, da zum Schaden von Vonovia offenbar der Verdacht von mutmaßlich problematischen Vorgängen bei der Vergabe von Aufträgen an Nachunternehmer besteht“, sagte eine Vonovia-Sprecherin. Der Konzern kooperiere als Geschädigter vollumfänglich mit den Behörden und gewähre ihnen Zugang zu den notwendigen Unterlagen. „Wir sind sehr an einer schnellen und umfassenden Klärung der Vorwürfe interessiert“, betonte die Sprecherin. Nach ersten Informationen sei lediglich ein finanzieller Schaden entstanden.

Nach den bisherigen Ermittlungen hatten Mitarbeiter bestimmte, für das Wohnungsunternehmen tätige Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt und dafür Geld oder Sachleistungen erhalten. Dabei sollen auch Leistungsverzeichnisse manipuliert worden sein, um den beauftragten Unternehmen die Abrechnung tatsächlich nicht erbrachter Leistungen zu ermöglichen. Das so erschlichene Geld sollen die Beschuldigten untereinander aufgeteilt haben. Zur Schadenshöhe machten die Ermittler keine Angaben.

Nach dem Wechsel eines Beschuldigten zu einem süddeutschen Wohnungsunternehmen sollen die Beteiligten bei dortigen Ausschreibungen ebenfalls wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, um so die Auftragsvergabe an ein bestimmtes Unternehmen zu erreichen. Auch dort soll es anschließend zu überhöhten Abrechnungen gekommen sein.

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