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#Neue Regelauslegungen: Was ändert sich beim TÜV?

Derzeit werden Änderungen bei der Hauptuntersuchung diskutiert. Doch was bewirken sie und auf welche Neuerungen müssen sich Autofahrer einstellen? Große Einschnitte soll es etwa bei der H-Abnahme für Oldtimer geben.

Eine „Mängelschleife“ klingt nach einer unangenehmen Angelegenheit. Trotzdem haben Berichte über ihre Abschaffung einige Aufregung ausgelöst, denn tatsächlich bedeutet die Mängelschleife für Autofahrer eine Erleichterung bei der Hauptuntersuchung – besser bekannt als TÜV-Prüfung. Wird bei der Prüfung ein folgenschwerer, aber leicht zu behebender Mangel festgestellt, kann der Prüfer die Plakette erteilen, wenn das Problem am gleichen Tag beseitigt wird. Als Paradebeispiel gelten diesbezüglich verstellte Scheinwerfer. Die sind ein „erheblicher Mangel“ – werden sie aber justiert, gibt es die Plakette, ohne Zusatzgebühren für eine Nachprüfung.

Nun geht die Befürchtung um, dieses Prozedere könnte im Zuge einer Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abgeschafft werden. Es sei im Entwurf für die neue Verordnung nicht mehr vorgesehen, berichtete die Fachzeitschrift „Kfz-Betrieb“ Ende Januar unter Berufung auf den Kfz-Verband Nordrhein-Westfalen. Der geht mittlerweile allerdings von einem Missverständnis aus.

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