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#Tanzverbot: Wo man an Karfreitag feiern darf

Der Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen, deswegen ist vielerorts das Tanzen untersagt. Welche Regeln über Ostern einzuhalten sind – und warum sich gegen das Tanzverbot Protest regt.

Wann gilt das Tanzverbot?

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grundsätzlich gelten Tanzverbote an stillen Feiertagen. In den meisten Bundesländern zählen dazu der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. In einigen Ländern wird das Tanzen auch an Allerheiligen, dem Buß- und Bettag sowie an Heiligabend eingeschränkt. Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben vergleichsweise viele stille Feiertage, in Berlin sind es nur drei.

Wie ist die Situation zu Ostern?

Auch das ist je nach Bundesland verschieden. Früher oder später tritt aber überall ein Tanzverbot in Kraft. Die Partypause beginnt in Bayern, wo das Tanzen schon ab zwei Uhr morgens am Gründonnerstag untersagt ist. Auch in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland treten Tanzverbote noch im Laufe des Donnerstags in Kraft. Am Karfreitag ist das Tanzen in den meisten Bundesländern ganztägig untersagt – nur in Bremen und Berlin steppt der Bär wieder ab 21 Uhr. Am Abend des Karsamstags ist das Feiern vielerorts wieder erlaubt, nur in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland dauert die Ruhe auch an diesem Tag fort.

Was genau ist verboten?

Neben Tanz- sind auch andere öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, die in den Augen des Gesetzgebers nicht zum ernsten Charakter stiller Feiertage passen. So dürfen je nach Bundesland auch keine Sportevents, Konzerte und Zirkusse abgehalten werde. Zudem wird Kinos das Zeigen von etwa 700 Filmen untersagt, die sich auf einer Liste von nicht „feiertagsfreien“ Streifen findet. Auf dem Index stehen harmlose Unterhaltungsfilme wie „Heidi in den Bergen“ oder „Top Gun“, aber auch religionskritische Satiren wie „Das Leben des Brian“, die in den Augen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft das sittliche oder religiöse Empfinden an stillen christlichen Feiertagen verletzen. Streamingdienste und Fernsehsender sind davon nicht betroffen.

Aber man muss doch keine Strafe fürchten, wenn man in der eigenen Wohnung feiert?

Nein, das Feiern einer Party oder eines Geburtstags in den eigenen vier Wänden ist nicht untersagt, solange dadurch niemand gestört wird. In einigen Bundesländern verbieten die Feiertagsgesetze aber ausdrücklich, Privatfeiern in den öffentlichen Raum zu verlegen. Besucher einer Unterhaltungs- oder Tanzveranstaltung müssen laut der Deutschen Anwaltsauskunft aber so oder so keine Strafen fürchten, denn diese träfen stets die Organisatoren der Veranstaltung.

Warum gibt es das Tanzverbot überhaupt?

Der Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen, weil er nach der christlichen Überlieferung der Kreuzigung Jesu gedenkt. Für Gläubige handelt es sich darum um einen Trauertag. Sonn- und Feiertage werden vom Grundgesetz in Artikel 140 als Tage der „Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Die näheren Bestimmungen regeln die Feiertagsgesetze der Bundesländer. Ein Tanzverbot wurde in Deutschland erstmals während des Ersten Weltkriegs 1914 eingeführt. Tanzlustbarkeiten und viele andere öffentliche Vergnügungen waren erst ab Silvester 1918 wieder erlaubt.

Warum ist das Tanzverbot umstritten?

Deutschland wird bunter und vielfältiger. Seit 2022 gehören weniger als 50 Prozent der deutschen Bevölkerung den beiden großen christlichen Kirchen an. Darum empfinden es viele Menschen als Freiheitsbeschränkung, dass sich der Gesetzgeber die Sitten und Gebräuche einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu eigen macht. Aus diesem Grund hat auch der rot-grüne Senat der Hansestadt Hamburg das dort geltende Tanzverbot gelockert: „Hamburg ist eine überwiegend säkulare Stadt, ein Großteil der Menschen ist hier nicht kirchlich gebunden“, sagte die Fraktionschefin der Grünen Jennifer Jasberg. Die bisherige Regelung sei nicht mehr zeitgemäß gewesen.

Zudem entgehen bestimmten Branchen wichtige Umsätze. So fordert der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die Abschaffung der Regelung. Das Tanzverbot sei ungerecht, weil die Gastronomen gegenüber anderen Veranstaltern benachteiligt würden: „Auf den Bühnen von Theatern darf getanzt werden, aber ein Konzert mit Tanzdarbietung in der Gastronomie ist nicht zulässig“, erklärte deren Sprecher zu Ostern 2023.

Gegen eine gesetzlich verordnete Partypause regt sich doch sicher Protest!

In der Tat: Für Gründonnerstag um 16:00 werden rund 1000 Menschen am Münchner Königsplatz erwartet, um unter dem Motto „Holy Shit. Let us rave!“ mit Tanz und Musik gegen das bayerische Feiertagsgesetz zu protestieren. Die Demonstration wird vom „Bund für Geistesfreiheit“ unterstützt, der sich durch alle Instanzen bis zum Karlsruher Verfassungsgericht durchgeklagt hat, als ihm der Freistaat 2007 die Abhaltung einer Party unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ untersagte. Das Gericht beschied 2016, dass Ausnahmeregelungen aufgrund von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit zu gestatten sind, wenn Tanz- und Musikfeste am Karfreitag „Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum“ sind. In diesem Sinne organisiert der Bund auch in diesem Jahr eine Partynacht am Gründonnerstag, an der sich 14 Münchner Klubs beteiligen.

Auch im Ruhrgebiet wird gegen die Feiertagsbestimmungen protestiert: Seit 2013 zeigt die Initiative „Religionsfrei im Revier“ am Karfreitag den Film „Das Leben des Brian“, anfangs unter Inkaufnahme eines Bußgeldes, mittlerweile mit einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Bezirksregierung. In diesem Jahr wird der Film im „Bahnhof Langendreer“ in Bochum ab 20:00 gezeigt.

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