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#Trifft es auch russische Oligarchen?

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Trifft es auch russische Oligarchen?

Die EU-Staaten wollen beim Treffen der Außenminister am kommenden Montag im Grundsatz neue Sanktionen gegen Russland beschließen. In den vorbereitenden Runden der EU-Botschafter erhob nach Angaben mehrerer Diplomaten kein Land Einwände. Es gehe am Montag nur noch um das Wie, nicht um das Ob, hieß es.

Thomas Gutschker

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Eine Gruppe von Staaten, zu denen Deutschland gehört, will Reise- und Vermögenssperren gegen Personen verhängen, die für die Verhaftung und Verurteilung Alexej Nawalnyjs sowie seiner Mitstreiter verantwortlich sind. Das beträfe vor allem den Justizapparat. Dagegen zielen die baltischen Staaten und Polen auch auf Oligarchen aus Putins Umfeld. Sie haben bereits erste Vorschläge vorgelegt, wie ein hoher EU-Beamter am Freitag bestätigte.

Für die Sanktionen will die EU erstmals eine neue Regelung anwenden, gemäß der sie Menschenrechtsverstöße weltweit ahnden kann. Sie erlaubt es ausdrücklich, auch gegen „willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen“ vorzugehen. Umstritten ist jedoch, wie weit der Kreis von Verantwortlichen reicht, gegen die Strafmaßnahmen verhängt werden können. Die Rats-Verordnung nennt Personen und Organisationen, „die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind, diese unterstützen oder anderweitig daran beteiligt sind“ sowie jene, „die mit den genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Verbindung stehen“.

Eine Frage der Beweise

Berlin ist skeptisch, ob eine hinreichend direkte Verantwortlichkeit für Oligarchen belegt werden kann. Sanktionen müssen gerichtsfest sein, weil Betroffene beim Gerichtshof der Europäischen Union dagegen klagen können. Der russische Geschäftsmann Arkadij Rotenberg, ein Weggefährte Wladimir Putins, hatte in einem solchen Verfahren 2016 einen Teilerfolg erzielt, weil die Begründung für Sanktionen „zu vage“ war.

„Wer immer sanktioniert wird, wird auf der Grundlage substantieller Beweise sanktioniert werden“, sagte der hohe EU-Beamte. Ziel von Sanktionen sei nicht, jemanden zu bestrafen, sondern das Verhalten der Regierung zu ändern. Der Beamte ließ offen, ob auch der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell – wie von ihm selbst angekündigt – eigene Vorschläge präsentieren werde. Das sei noch nicht entschieden und hänge vom Verlauf der Aussprache ab.

Die EU zieht damit Konsequenzen aus der Zurückweisung, die Borrell während seines Besuchs in Moskau vor zwei Wochen erfahren hatte. Das russische Außenministerium hatte noch während des Besuchs drei Diplomaten ausgewiesen – darunter einen Deutschen –, die Demonstrationen von Nawalnyj-Anhängern beobachtet hatten. Eine Pressekonferenz Borrells mit Außenminister Sergej Lawrow und ihre Konsultationen waren von starken Spannungen wegen Nawalnyj geprägt gewesen.

„Es ist klar, dass das russische Regime den Pfad der autoritären Herrschaft gewählt hat“, sagte der EU-Beamte. Er verwies auf die Verfassungsänderungen im Juli und rund 120 Entscheidungen der Duma im Dezember, derentwegen der Raum für die Zivilgesellschaft, Menschenrechte und Freiheiten geschrumpft sei. Der Fall Nawalnyj habe diesen Trend nur noch verstärkt. „Wir haben den starken Eindruck, dass Russland sich aus Angst von der EU entfernt“, so der Beamte.

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