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#TV-Sender werden neu geordnet: Das steckt hinter der festen Senderreihenfolge

Die Senderreihenfolge im EPG von MagentaTV - hier scheint die im Medienstaatsvertrag begründete Senderprivilegierung bereits umgesetzt
Die Senderreihenfolge im EPG von MagentaTV – hier scheint die im Medienstaatsvertrag begründete Senderprivilegierung bereits umgesetzt (Foto: Richard W. Schaber)

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Wenn die TV-Sender derzeit im EPG plötzlich in einer neuen Reihenfolge erscheinen, hat das derzeit einen ganz bestimmten Grund. Darum wird die Staffelung der Programme künftig überall gleich aussehen.

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Dass sich bei digitalen TV-Angeboten die Reihenfolge der Sender geändert hat oder in den kommenden Tagen noch ändern wird, dürfte bei Nutzern für Verwunderung sorgen. Die Neuordnung der Programme in der Auswahl von TV-Streaminganbietern oder EPGs auf Receivern und TV-Boxen sieht zudem unabhängig vom Provider nahezu gleich aus. Dabei handelt es sich nicht etwa um eine Verschwörung der Anbieter oder kosmischen Zufall – denn die neue Senderreihenfolge ist tatsächlich alternativlos. Und auch die Galgenfrist für die Umsetzung durch die Anbieter ist nun langsam aber sicher verstrichen.

„Privilegierung“ wurde die weitesgehend starre Hierarchie der Programmplatzierung im TV und Radio von den Medienanstalten getauft. Beschlossen wurde die konkrete Neuordnung der Angebote bereits im Oktober vergangenen Jahres, mit einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten. Dass letztere nicht all zu genau genommen wurde zeigt sich unter anderem an der Ankündigung des TV-Streaminganbieters Waipu.tv, der die neue Senderreihenfolge am 25. Juni 2023 implementieren will. Dies geht aus einer Benachrichtigung hervor, die Nutzern von Waipu.tv bereits seit einigen Wochen eingeblendet wird.

Senderprivilegierung im Medienstaatsvertrag verankert

Doch worauf baut die festgelegte Reihenfolge für die TV-Sender eigentlich auf? Laut den Medienanstalten geht es bei der Senderprivilegierung um die Verbesserung der Auffindbarkeit von wertvollen Medienangeboten. Diese sollen laut Medienstaatsvertrag auf sämtlichen Plattformen möglichst direkt zugänglich und deshalb im Falle von TV-Sendern auf den vorderen Programmplätzen zu finden sein. Zwar scheiden sich an der Frage der Wertvollseins sicherlich die Geister – die Medienanstalten haben aber dennoch zu einer klaren Hierarchie gefunden.

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So sind ARD und ZDF auf den Programmplätzen 1 und 2 ganz vorne angeordnet, da diese als bundesweite öffentlich-rechtliche Programme mit hohem Nachrichtenanteil als wichtigste TV-Angebote definiert werden. Darauf folgen laut der Listung gemäß „Public Value“-Ranking die großen privaten TV-Programme RTL und Sat.1. Eine vollständige Darstellung der von den Medienanstalten als „Empfehlungen“ deklarierten Senderreihenfolge findet sich auf deren Website. Derweil konstatiert Waipu.tv „Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, die Sender neu anzuordnen.“ – und auch die Medienanstalten betonen die Verpflichtung zur Umsetzung im verlinkten Papier.

Reihenfolge der TV-Sender muss für Nutzer frei gestaltbar sein

Neben der Privilegierung als wertvoll eingestufter Sender betonen die Medienanstalten allerdings auch, dass es für Nutzer von TV-Angeboten möglich bleiben muss, die Reihenfolge der TV-Sender leicht und nach eigenem Geschmack selbst zu gestalten. Anbieter Waipu.tv weist auch bereits darauf hin, dass vor dem Stichtag der Umstellung gespeicherte individuelle Senderreihenfolgen und Favoriten gespeichert bleiben sollen.

Welche Anbieter von TV-Angebote die Umstellung bereits umgesetzt haben, ist derzeit kaum überschaubar, da nicht alle Anbieter so offen kommunizieren wie Waipu.tv. Im EPG von großen Anbietern wie MagentaTV ist die empfohlene Reihenfolge aber bereits längst berücksichtigst. Darüber hinaus scheint die Frist für die Umsetzung der Senderprivilegierung auch bereits verstrichen. Welche Absprachen zwischen den regulierenden Medienanstalten und den Anbietern selbst im Einzelfall aber bestehen, ist nicht wirklich transparent.

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Von

Richard W. Schaber

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