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#Über den Artenschutz bei der Energiewende

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Über den Artenschutz bei der Energiewende

Ob der Tod eines Wildtiers Aufmerksamkeit erregt, hängt unter anderem davon ab, wie es der Art insgesamt geht. Als 2019 das einzig übrig gebliebene Sumatra-Nashorn Malaysias gestorben ist, haben auch deutsche Medien darüber berichtet. Lonesome George, der wahrscheinlich letzte Vertreter der Unterart Pinta-Riesenschildkröte, verschied 2012 im Alter von etwa hundert Jahren. Er ist so bekannt, dass es über ihn einen Wikipedia-Eintrag gibt. Mitglieder jener Spezies, die vom Aussterben noch weit entfernt sind, dürfen nicht nur nicht mit so viel Anteilnahme rechnen, ihr Tod wird oft billigend in Kauf genommen.

Momentan hört man in der Debatte um die Energiewende immer wieder das Argument, Kollateralschäden unter Vögeln seien nicht zu verhindern. In der Pressekonferenz zur „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ hat Wirtschaftsminister Robert Habeck am Dienstag hervorgehoben, die Bundesregierung wolle die erneuerbaren Energien erheblich ausbauen. Das „überragende öffentliche Interesse“ daran sei so groß, dass „andere Schutzgüter nachrangig beurteilt“ werden könnten – also zum Beispiel der Artenschutz.

Besonders aggressiv ist im Dezember Habecks Kollege Sven Giegold vorgeprescht. Der neue Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Sobald ein Rotmilan in einem Planungsgebiet auftaucht, kann dort im Prinzip nicht mehr gebaut werden.“ Eine Lösung hatte der Grünen-Politiker direkt parat: „Das muss verändert werden, denn es geht im Naturschutz ja eigentlich um den Bestand und nicht zwingend um das einzelne Tier.“ Darum plädiert er mit Blick auf die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „für die Umstellung von Individuenschutz zum Populationsschutz“.

Lebewesen haben einen Wert in sich

Tierethisch gesprochen, stellt er sich damit in die Tradition des Utilitarismus. Der Philosoph Peter Singer ist dessen wichtigster Vertreter. Er behauptet, gleiche Interessen müssten gleich berücksichtigt werden, während man im Fall eines Interessenkonflikts abzuwägen habe. Die stärkere Präferenz erhalte am Ende den Zuschlag. Nur so realisiere man die besten Konsequenzen unter Berücksichtigung aller Betroffenen. Nicht zu vergessen die Unterscheidung zwischen Personen und empfindungsfähigen Wesen: Erstere zu töten sei falsch; Letztere zu töten sei unter bestimmten Umständen moralisch akzeptabel. Der Tod eines bloß empfindungsfähigen und glücklichen Tiers lasse sich, so die Annahme, durch die Geburt neuer glücklicher Tiere ausgleichen – es gehe darum, die Glücksbilanz stabil zu halten.

Kleiner Greifvogel, kleines Verbreitungsgebiet, in Deutschland vom Aussterben bedroht: der Schreiadler (Clanga pomarina)


Kleiner Greifvogel, kleines Verbreitungsgebiet, in Deutschland vom Aussterben bedroht: der Schreiadler (Clanga pomarina)
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Bild: Picture Alliance

Nun wird Giegold kaum darüber nachdenken, welches Tier wie glücklich ist. Gleichwohl wägt er Effekte sowie Interessen ab und befürwortet die Idee des Ausgleichs: Zum einen ist die Rettung des Klimas für ihn eine stärkere Präferenz als das Bedürfnis des Milans, über Feldern zu kreisen und an einer Stelle zu brüten, in deren Nähe sich ein Windrad befindet. Zum anderen ist er der Ansicht, getötete Tiere seien zu verschmerzen, solange weitere Exemplare zur Welt kommen und die Spezies überlebt. Diese Haltung kann man vertreten. Man kann sie ebenso gut ablehnen. Beispielsweise fragt sich, ob tierliche und menschliche Interessen miteinander vergleichbar sind und wie gescheit es ist, die Güte einer Handlung nur an ihren Auswirkungen zu messen.

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