#UNESCO Weltdokumentenerbe aus Deutschland

Das Weltdokumentenerbe der UNESCO umfasst aktuell 496 Einträge. 31 davon werden Deutschland zugerechnet – mehr als jedem anderen Land der Erde.
Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, abgekürzt UNESCO, hat 1972 die Welterbekonvention verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde 1992 das UNESCO-Programm „Gedächtnis der Menschheit“ aufgelegt, mit dem Dokumente von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen gesichert, zugänglich gemacht werden soll, um auch das Bewusstsein für ihre Bedeutung zu erhöhen. Seit 1999 beteiligt sich die Bundesrepublik mit Vorschlägen an dem Register. Alle zwei Jahre kann jedes Land zwei Vorschläge unterbreiten. Unabhängig davon sind jederzeit transnationale Nominierungen möglich. Ihr außergewöhnlicher Wert wird an der Authentizität, der weltweiten Bedeutung, Einzigartigkeit und Unersetzlichkeit der Dokumente beziehungsweise Objekte festgemacht. In Deutschland reicht die Bandbreite des Weltdokumentenerbes von der Himmelsscheibe von Nebra über das Lorscher Arzneibuch bis zum Benz-Patent.
Die Karte des Leibniz-Instituts für Länderkunde zeigt die Standorte aller 31 Einträge aus Deutschland. Einige davon sind auf mehrere Standorte verteilt. In diesen Fällen sind alle Standorte in der Karte verzeichnet – auch jene, die außerhalb von Deutschland liegen.
Zwei Sonderfälle sind die „Waldseemüllerkarte“ und die „Digitale Sammlung zur Sprachenvielfalt“: Deren jeweils einziger Standort befindet sich zwar außerhalb Deutschlands, allerdings war Deutschland direkt an den Nominierungen beteiligt, weshalb sich die nationale UNESCO-Kommission erlaubt, diese beiden Fälle als mehrnationale Einträge auch für Deutschland zu werten.
Die ganze Karte noch einmal als pdf-Datei (1,49 MB) gibt es hier.
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