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#Unfall auf dem Arbeitsweg: Was ist zu tun?

Unfall auf dem Arbeitsweg: Was ist zu tun?



Eine Fahrradfahrerin radelt auf einem Radweg, während Autos rechts abbiegen.

Bild: dpa

Jeder Unfall ist mit Stress und Ärger verbunden. Verletzt man sich allerdings auf dem Weg ins Büro, entstehen ganz andere Ansprüche als bei einem privaten Unfall.

Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren ist im Grunde eine gute Sache: Man hat Bewegung, muss keine Maske tragen und läuft auch nicht Gefahr, sich in der überfüllten U-Bahn mit Corona anzustecken. Doch auch die Radfahrt kann schnell zur Gefahr werden, wenn Radwege beschädigt sind oder fehlen. „Als ich auf dem Heimweg an einer Ampelkreuzung anhalten musste, bin ich beim Bremsen mit dem Rad weggerutscht. Dabei habe ich mir die Schulter gebrochen“, erzählt eine junge Frau, die ungenannt bleiben möchte. Doch sie hatte Glück im Unglück. Denn bei Unfällen auf dem Arbeitsweg sind Arbeitnehmer über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert.

Madeleine Brühl

Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg, muss in jedem Fall die Berufsgenossenschaft über den Unfall informiert werden. Das können sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch der zuständige Arzt übernehmen. Bei einem Wegeunfall ist das der sogenannte Durchgangsarzt, meist ein Unfallchirurg oder Orthopäde. Dieser ist verpflichtet, den Wegeunfall an die Unfallversicherung zu melden. Außerdem trifft er auch die Entscheidung, ob und wie lange die Berufsgenossenschaft zuständig ist.

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