#Ungarisches „Stop Soros“-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Ungarisches „Stop Soros“-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Die Kriminalisierung von Organisationen, die in Ungarn Migranten und Asylbewerber unterstützen, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Das sogenannte „Stop-Soros“-Gesetz der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-821/19).

Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, „mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten“, argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.

Soros mit antisemitischen Stereotypen attackiert

Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag. Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den liberalen amerikanischen Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Asylbewerber und Migranten helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.

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Weiter hat der EuGH Teile des ungarischen Asylrechts für nicht vereinbar mit EU-Gesetzen erklärt. Die Luxemburger Richter beanstandeten die Regelung, wonach Personen, die über einen als sicher eingestuften Drittstaat nach Ungarn kommen, kein Recht auf einen Asylantrag haben.

Ebenfalls am Dienstag hat der EuGH abermals eine Regelung im aktuellen polnischen Justizsystem für unzulässig erklärt. Die Richter urteilten, dass es gegen EU-Recht verstoße, dass der Justizminister, aktuell Zbigniew Ziobro, gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, Richter an Strafgerichte höherer Ordnung abordnen und eine solche Abordnung jederzeit beenden könne.

Erst im Oktober Polen zu Zwangsgeld verurteilt

Die Regelung führe dazu, dass die abgeordneten Richter während der Dauer der Abordnung nicht über die Garantien und die Unabhängigkeit verfügen, über die ein Richter in einem Rechtsstaat normalerweise verfügen müsse, teilte der EuGH mit. Dem Urteil zufolge ist es demnach nicht ausgeschlossen, dass die Regelung als Instrument zur politischen Kontrolle des Inhalts justizieller Entscheidungen eingesetzt wird.

Erst im Oktober hatte der EuGH Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil es ein früheres Urteil zu umstrittenen Justizreformen nicht umgesetzt hat. Konkret ging es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

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