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#Ungedeckte Leerverkäufe nicht verboten

Ungedeckte Leerverkäufe nicht verboten

Die Börsenturbulenzen rund um die Aktie der amerikanischen Videospiele-Kette Gamestop beschäftigen die Aufseher und die Bundesregierung nach wie vor. Auch auf Anleger-Seite ist der Aufklärungsbedarf hoch. Wie aus einer Anfrage der Linken an die Bundesregierung hervorgeht, die der F.A.Z. vorliegt, hat die deutsche Börsenaufsicht Bafin bis zum 15. Februar 4426 Beschwerden und Hinweise im Zusammenhang mit Einschränkungen des Handels von Aktien wie Gamestop erhalten.

Jannik Waidner

Antonia Mannweiler

Ende Januar wurde der Handel mit Gamestop und anderen volatilen Werten wie Nokia oder Blackberry von einigen Brokern in Amerika, aber auch in Deutschland eingeschränkt oder ausgesetzt. Im Gamestop-Fall war der Austausch von Nutzern auf der Internetplattform Reddit einem starken Kursanstieg vorausgegangen.

Laut Bundesregierung hat der deutsche Broker Trade Republic am 28. Januar den Kauf von sechs Aktien von 17.45 bis 23 Uhr eingeschränkt, darunter Gamestop. Dies sei damit begründet worden, man habe einer möglichen Überlastung entgegenwirken und die Verbindung zum Handelsplatz stabilisieren wollen. Wie die Börse Hamburg auf eine Anfrage des Linken-Politikers Fabio de Masi bestätigte, gab es an diesem Tag tatsächlich ein technisches Problem mit dem elektronischen Handelssystem. Die Störung habe aber nur bis ungefähr 16.35 Uhr bestanden. Was die Aussetzung des Handels betrifft, untersuche die Bafin den Fall – und prüfe auch, ob Dritte Einfluss auf das Geschäftsvorgehen von Trade Republic genommen haben.

Keine Anhaltspunkte für Manipulationen

Die Linksfraktion wollte außerdem wissen, ob sich deutsche Kleinanleger nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall Gamestop strafbar gemacht haben. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass Diskussion in Internetforen über Handelsabsichten für sich betrachtet keine Marktmanipulation darstelle, „soweit nicht bewusst unwahre oder irreführende Informationen im Sinne einer informationsgestützten Manipulation verbreitet werden“.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma habe allgemein darauf hingewiesen, dass das „Organisieren oder Ausführen koordinierter Strategien“ mit dem Ziel, einen Kurs zu bewegen, Marktmanipulation sein könnte. Die Bafin werte „anlassbezogen“ Beiträge in Online-Foren aus. Es gebe aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich Kleinanleger in Deutschland, die Gamestop-Aktien oder -Optionen erworben haben, nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung strafbar gemacht hätten.

Volumen des Hochfrequenzhandels nicht bekannt

Das Handelsvolumen der Gamestop-Titel an deutschen Handelsplätzen sei von untergeordneter Bedeutung, der Hauptmarkt liege in Amerika. Deswegen findet bei Gamestop nach Ansicht der Bundesregierung auch das EU-Verbot ungedeckter Leerverkäufe keine Anwendung. Auch hier sehe die Bafin keine Anhaltspunkte für begangene Marktmanipulationen.

Wie weiter aus den Antworten hervorgeht, kennt die Bundesregierung nicht das Volumen des Hochfrequenzhandels in Deutschland. Sie gibt lediglich an, dass sieben Unternehmen gegenüber der Bafin angezeigt hätten, Hochfrequenzhandel zu betreiben. Es sei beunruhigend, dass der Bundesregierung keine aktuellen Daten dazu vorlägen, so Fabio de Masi. „Diese Datenauswertung wäre unerlässlich, um den regulatorischen Handlungsbedarf zu identifizieren.“

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