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#Union verärgert über Ampel-Vorstoß zum Wahlrecht

„Union verärgert über Ampel-Vorstoß zum Wahlrecht“

Die Union hat auf einen Vorschlag der Ampel-Koalition für eine einschneidende Wahlrechtsreform ablehnend und verärgert reagiert. SPD, Grüne und FDP hatten in der F.A.Z. vom Mittwoch angeregt, den Bundestag in der kommenden Legislaturperiode von derzeit 736 auf dann 598 Sitze zu verkleinern. Das soll durch den Wegfall aller Überhangmandate geschehen. In der Folge würde es dann auch keine Ausgleichsmandate mehr geben. Eine fraktionsübergreifende Kommission soll sich von dieser Woche an mit den Plänen befassen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, sagte der F.A.Z.: „Es ist ganz schlechter Stil der Ampel, den Beratungen der Wahlrechtskommission vorzugreifen. Wir würden gern ernsthaft über das Vorhaben informiert werden und nicht nur in der Presse darüber lesen.“ Frei sagte weiter: „Fest steht: Der Vorschlag der Ampel enthält keine neuen Gedanken, und gegen ihn wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche rechtliche Bedenken geltend gemacht. Dieses Modell würde die Rolle der direkt gewählten Abgeordneten beschädigen und die Distanz zwischen Wählern und Volksvertretern vergrößern. Damit wächst die Politikverdrossenheit.“

Der Ampel-Vorschlag, den die drei Parteien in einem Gastbeitrag für die F.A.Z. dargelegt hatten, sieht vor, dass eine Partei in einem Land nur so viele Wahlkreismandate zugeteilt bekommt, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Sind es mehr, so bekommt sie jene Wahlkreise nicht, in denen sie im Vergleich zu ihren anderen die schwächsten Erststimmenergebnisse hat. Diese Wahlkreise werden dann unter Einbeziehung sogenannter Ersatzstimmen einer anderen Partei zugeteilt. Jeder Wähler soll zusätzlich zur Erststimme eine Ersatzstimme bekommen.

CSU: Entwertung der direkten Elemente der Demokratie

Dieses Verfahren kritisierte auch der CSU-Politiker Michael Frieser, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode intensiv an Vorschlägen zu einer Wahlrechtsreform mitgearbeitet hatte. Frieser sagte der F.A.Z., der Vorschlag sei nach erster Durchsicht „eigentlich ein doch bekanntes Modell der Nicht-Zuteilung von bereits errungenen Wahlkreisen.“ Er bemängelte: „Danach kann jemand – obwohl legitimiert von einer Basiskonferenz, obwohl er im Ansehen der Wähler die meisten Stimmen auf sich vereinigt – nicht in den deutschen Bundestag einziehen. Das bedeutet letztendlich eine Entwertung des Wahlkreis-Gedankens und damit der direkten Elemente der Demokratie.“ Aus seiner Sicht mache die geplante Einführung einer „Ersatzstimme“ dieses Problem nur noch deutlicher. Es sei „zweifelhaft“, ob eine Diskussion im Parlament durch die Ampel wirklich gewünscht sei, „da wiederum ein Vorschlag erst über die Öffentlichkeit kommuniziert wird, noch bevor man gemeinsam daran arbeiten konnte.“

Die Ampel kann ihren Vorschlag im Bundestag mit einfacher Mehrheit durchsetzen. Von der bisherigen Überhangmandatsregelung haben bisher vor allem CDU und CSU sowie die SPD profitiert. Durch die Ausgleichsmandate haben jedoch alle Parteien bei den Bundestagswahlen 2017 und 2021 Zugewinne an Sitzen verzeichnet.

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