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#Unter Applaus verurteilt

Unter Applaus verurteilt

Die Unterstützung der linksextremen Szene war den drei Angeklagten sicher. Als sie Anfang des Jahres zum ersten Mal den Saal im Hamburger Oberlandesgericht betreten hatten, war noch Applaus für sie aus den Zuschauerreihen aufgebrandet. Am Mittwochabend zogen dann etwa 500 Linksextreme durch die Straßen der Hansestadt, um Freiheit für sie zu fordern. Am Donnerstag verließen die drei das Gericht aber als verurteilte Straftäter: Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die drei sich zu Brandanschlägen verabredet hatten. Ein 32 Jahre alter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten, ein 28 Jahre alter ein Jahr und sieben Monate und eine 29 Jahre alte Frau eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Matthias Wyssuwa

Matthias Wyssuwa

Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

Als die „Drei von der Parkbank“ waren sie in der linksextremen Szene zu einiger Bekanntheit gekommen, auf Plattformen der Szene war nach ihrer Verhaftung immer wieder zu Solidarität mit ihnen aufgerufen worden. Es war die Nacht auf den 8. Juli 2019, dem zweiten Jahrestag der G-20-Proteste in Hamburg, als die drei auf einer Parkbank im Bezirk Eimsbüttel verhaftet worden waren. Sie hatten vier Plastikflaschen dabei, mit Benzin gefüllt und mit Zündvorrichtungen und einer Lunte versehen, Grillanzünder und Streichhölzer. Dazu Handschuhe, schwarze Wechselkleidung und Feuerzeuge.

Die Staatsanwalt hatte ihnen gemeinschaftliche Verabredung zu mehreren Brandstiftungen vorgeworfen. Das Ziel sollte demnach das Wohnhaus der Senatorin für Stadtentwicklung, Dorothee Stapelfeldt (SPD), gewesen sein und zudem ein Immobilienmaklerbüro, ein Dienstwagen und das Büro eines Bauunternehmers. Das Gericht hingegen sah keine Anhaltspunkte, dass wirklich ein Wohnhaus Ziel gewesen ist, Ziele seien stattdessen Autos und andere Gegenstände gewesen. So blieb das Urteil auch deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwischen drei und dreieinhalb Jahren Haft für die Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch plädiert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Da die beiden Männer aber seit der Verhaftung in Untersuchungshaft sitzen, hätten sie den allergrößten Teil ihrer Strafe damit schon abgesessen, die Frau war hingegen nicht in Haft. Am Donnerstag hob das Gericht die Haftbefehle auf, und alle drei konnten zunächst einmal gehen. Auch das, so wurde berichtet, sei von den Zuschauerrängen wieder mit Applaus kommentiert worden.

Solidaritätskundgebung für die Angeklagten am Mittwoch in Hamburg


Solidaritätskundgebung für die Angeklagten am Mittwoch in Hamburg
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Bild: dpa

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