Nachrichten

#Urteil im Boateng-Prozess aufgehoben

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung von Jérôme Boateng wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben. Es gab der Revision des Ex-Fußballnationalspielers und auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Donnerstag statt und verwies das Verfahren an das Landgericht München I zurück.

Boatengs Anwalt Leonard Walischewski hatte eine Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I aus dem Oktober vergangenen Jahres gefordert. „Das Verfahren war erschütternd unfair“, sagte er. „Der Angeklagte Boateng war schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte.“

Damals war der heute 35 Jahre alte Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt worden – insgesamt 1,2 Millionen Euro.

„Richter war nicht neutral“

Boateng sei damals „in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt“ worden, kritisierte sein Anwalt Leonard Walischewski. „Der Vorsitzende Richter war nicht neutral, er war nicht distanziert“, sagte er.

Dabei bemängelte er vor allem, dass der Richter daran beteiligt gewesen sei, einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst abzulehnen. Außerdem habe der Vorsitzende betont, dass weitere Beweisanträge von Boateng und seinen Verteidigern sich negativ auf eine Strafe auswirken könnten. Der Anwalt warf dem Richter „prozesswidriges und willkürliche Verhalten“ vor. „Der Vorsitzende wollte nicht aufklären.“

„Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen“, hatte der Richter in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe „im Kampf um die Kinder“ erfunden und „instrumentalisiert“ habe.

Rechtsstreit äußerst langwierig

Der Rechtsstreit ist äußerst langwierig. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch – 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Nun ist das dritte Gericht in dieser Sache am Zug.

Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie fordern eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine härtere Strafe. Sollte das Urteil aufgehoben werden, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen – für die vierte Runde in dem Verfahren.

Boateng, der lange für die deutsche Nationalmannschaft und den FC Bayern München gespielt hat, wurde im Juni von seinem jüngsten Verein, dem französischen Fußball-Erstligisten Olympique Lyon, verabschiedet und ist derzeit vereinslos.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!