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#Verbot für „Querdenker“ in Frankfurt

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Verbot für „Querdenker“ in Frankfurt

Die für Samstag geplante Großkundgebung der „Querdenker“-Bewegung gegen die Corona-Auflagen in Frankfurt ist verboten. Wie die Stadt am Dienstagabend mitteilte, sieht das Ordnungsamt durch die geplanten Demonstrationszüge und zwölf Kundgebungen in der Innenstadt die öffentliche Sicherheit aufgrund der damit verbundenen Infektionsgefahr unmittelbar gefährdet.

Helmut Schwan

Helmut Schwan

Ressortleiter des Regionalteils der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Der Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Verbreitung des Coronavirus, das Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit würden unter diesen Umständen schwerer wiegen als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, heißt es weiter zur Begründung. Die Behörde verweist darauf, dass die Organisatoren früherer „Querdenker“-Demonstrationen nicht in der Lage gewesen seien, massive Verstöße gegen die Hygieneauflagen, Sicherheitsabstand und die Maskenpflicht zu verhindern.

Vorbild Bremen

An dieser Einschätzung änderte offenbar auch nichts, dass die Organisatoren zuletzt davon sprachen, statt der ursprünglich 40.000 erwarteten Teilnehmer würden voraussichtlich nur 10.000 kommen.

Es ist zu erwarten, dass die „Querdenker“ einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen werden mit dem Ziel, das Verbot aufheben zu lassen. Zwar hatten die Richter in Frankfurt im November bei einer ähnlichen Kundgebung die Stadt verpflichtet, unter strengen Auflagen, was Maskenpflicht und Abstand anbelangt, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen respektieren. Jedoch neigt die Rechtsprechung bis zum Bundesverfassungsgericht inzwischen zu der Auffassung, dass die Gesundheitsgefahren bei Kundgebungen von Corona-Leugnern nicht mehr zu beherrschen sind.

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