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#Verbraucherschützer verklagen Daimler

Verbraucherschützer verklagen Daimler

Daimler muss sich im Abgasskandal einer möglichen Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart stellen. Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hat am Mittwochmorgen eine solche Klage bei Gericht eingereicht, von der Zehntausende Mercedes-Benz-Fahrer in Deutschland profitieren könnten. Die Verbraucherschützer werfen dem Automobilhersteller „bewusste Manipulation“ der Grenzwerte für Abgase vor.

„Wir wollen mit der neuen Klage ein neues Kapitel in der Geschichte des Dieselskandals eröffnen“, sagte Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einer Videokonferenz vor Journalisten. Der Verband geht nach Müllers Worten davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler Verbraucher Schadensersatz verlangen können. „Mögliche Betroffene erhalten die Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat.“ Mit dem Vorhaben wollen die Verbraucherschützer feststellen lassen, dass der Konzern solche Abschaltreinrichtungen einbauen ließ und dabei sittenwidrig und mit Vorsatz handelte.

Rückrufe im Jahr 2018 

Ihre Klage betrifft die Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM651, für die das Kraftfahrtbundesamt Rückrufe aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hatte. Diese Vorrichtungen können dafür sorgen, dass Fahrzeuge während der Typengenehmigung die zulässigen Abgasgrenzwerte einhalten, im Straßenverkehr werden diese Werte dann aber deutlich überschreiten. In einer weitreichenden Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof im Dezember 2020 die Verwendung solcher Abschalteinrichtungen in älteren Dieselmotoren für generell unzulässig erklärt und der Industrie kaum Spielräume gestattet.

Laut vzbv handelt es sich um Fahrzeuge, für die das KBA im Jahr 2018 Rückrufe angeordnet hatte. Damit könnten mögliche Ansprüche gegen den Konzern schon Ende dieses Jahres verjähren; die Musterfeststellungsklage allerdings hemmt diese Wirkung für Verbraucher, die sich ihr anschließen. Nach Worten von Christian Grotz von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in der Klage vertritt, sind in Deutschland rund 50.000 Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle betroffen. In der EU sollen es mehr als 136.000 Fahrzeuge sein.

Anspruch auf Differenzschaden

Den durchschnittlichen Kaufpreis für die SUV-Modelle bezifferte Grotz auf 40.000 Euro. Mit der Klage soll diesmal – im Gegensatz zu den Diesel-Verfahren gegen Volkswagen und den Motor EA 189 – nicht eine Rückabwicklung des Kaufvertrags im Vordergrund stehen. Verbrauchern soll der Weg zur Geltendmachung eines Differenzschadens gegen Daimler bereitet werden. Nach Worten von Grotz ist vor deutschen Gerichten in diesem Zusammenhang bislang eine vierstellige Zahl von Klagen gegen Daimler anhängig.

Nach einer Prüfung durch das Oberlandesgericht Stuttgart wird das Klagevorhaben zeitnah vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht werden. Verbraucher können sich dann dort in ein Klageregister eintragen. Schließen sich mindestens zehn Verbraucher mit ihren Ansprüchen gegen Daimler an, ist die Musterfeststellungsklage zulässig.

Für Daimler kommt der Vorstoß der Verbraucherschützer nicht völlig überraschend – und im Prinzip gewinnt man dem auch etwas Positives ab: „Durch eine Musterfeststellungsklage können wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden“, heißt es in einer ersten Stellungnahme des Stuttgarter Konzerns – wobei gleich der Vorbehalt folgt: „Inwieweit dies in diesem Fall möglich sein wird, bleibt abzuwarten.“ Daimler hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass man froh wäre über höchstrichterliche Entscheidungen, die als Leitplanke für viele Verfahren gelten könnten.

Gleich mehrfach ist es aber schon vorgekommen, dass Daimler-Kunden ihre Klagen zurückgezogen haben, bevor sie vom Bundesgerichtshof (BGH) beurteilt werden konnten. Erstmals hat der BGH vor wenigen Tagen in Sachen Thermofenster verhandelt und erkennen lassen, dass für Schadensersatzansprüche in diesem Fall das sittenwidrige Verhalten fehle. Ein Urteil ergeht in diesem Fall aber erst am 13. Juli.

„Die Musterfeststellungsklage ist uns noch nicht zugestellt“, bemerkt ein Daimler-Sprecher mit Blick auf den aktuellen Vorstoß. Deswegen könne man sich noch nicht im Detail äußern. Er betonte aber, dass man sich auch im Rahmen einer Musterfeststellungsklage gegen alle Ansprüche zur Wehr setzen werde, denn man halte sie für unbegründet. Dass auch die deutsche Justiz häufig den Argumenten folgt, zeigt die Statistik zu den bisherigen Verfahren von einzelnen Klägern. Demnach wurden 95 Prozent der Fälle vor Landgerichten und Oberlandesgerichten bisher zugunsten des Autoherstellers entschieden. 

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