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#Verdacht der Vergewaltigung

Verdacht der Vergewaltigung

Nur vier Wochen ist es her, da hatte der Anwalt der Schauspielerin Jany Tempel eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft München I eingereicht. Seit drei Jahren ermittelt diese gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen des Verdachts der Vergewaltigung und kam – anscheinend – nicht weiter. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Anklage – folgt jetzt: Die Staatsanwaltschaft klagt Wedel am Freitag wegen des Verdachts der Vergewaltigung an.

Ereignet haben soll sich die Tat im Sommer 1996, wie die Nebenklägerin Jany Tempel angibt. Wedel habe sie in einem Hotel vergewaltigt, als sie für eine Rolle vorsprechen wollte. Publik wurde der Vorwurf erst im Januar 2018, als drei Schauspielerinnen im „Zeit“-Magazin angebliche sexuelle Übergriffe Wedels beklagten. Tempel äußerte sich ihrer Darstellung nach aber nur, weil sie annahm, dass der Vorwurf strafrechtlich verjährt sei und es zu keinem Prozess komme.

Kurz nach der Veröffentlichung nahm die Staatsanwaltschaft München I jedoch Ermittlungen gegen Wedel auf, der Fall war nicht verjährt. Jany Tempels Anwalt Alexander Stevens führte daraufhin ins Feld, die „Zeit“ habe seiner Mandantin falsche Angaben gemacht und zugesicherte finanzielle und juristische Unterstützung verweigert. Die Klage, die Jany Tempels Anwalt Stevens gegen die „Zeit“ anstrengte, ging jedoch verloren. Das Landgericht Hamburg befand, die Fehlberatung gehe vor allem auf den früheren Anwalt der Schauspielerin zurück.

Dieter Wedel hat die Vorwürfe von Beginn an bestritten. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe trat er als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurück. Einen Namen hat er sich über Jahrzehnte unter anderem durch aufwendige Fernsehmehrteiler gemacht („Der große Bellheim“, „Der König von St. Pauli“). Das Ermittlungsverfahren gegen ihn, „das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde“, dauere mehr als drei Jahre an, „ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres einundachtzigjährigen Mandanten ergeben haben“, teilte Wedels Anwältin Dörthe Korn mit.

Das Geschehen, das ihm zur Last gelegt werde und das er bestreite, liege beinahe 25 Jahre zurück. Der Tatvorwurf beruhe allein auf der Darstellung der Nebenklägerin. In einem möglichen Hauptsacheverfahren werde „die Richtigkeit dieser Beschuldigung“ zu klären sein. Die Anklageschrift, sagte demgegenüber die Staatsanwaltschaft, führe mehr als zwanzig Zeugen, eine Gutachterin und Kalendereinträge als Beweismittel an.

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