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#Verfahren gegen Facebook: Datenschützer will Nutzung von WhatsApp-Daten verhindern

Verfahren gegen Facebook: Datenschützer will Nutzung von WhatsApp-Daten verhindern

Nutzerdaten sind Gold wert. Sie werden für Werbezwecke eingesetzt oder an Dritte verkauft. Der WhatsApp-Mutterkonzern Facebook gehört dabei zu den größten Datenkraken weltweit. Nun möchte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte eine mögliche missbräuchliche Ausnutzung der Datenmacht verhindern.

Facebook App-Icon auf dem Handy-Display
Bildquelle: Pixabay

Die Änderung der WhatsApp-Datenschutzbestimmungen, die Anfang des Jahres hohe Wellen schlug, soll in rund einem Monat endgültig umgesetzt werden – zumindest, wenn es nach den Betreibern des Messengers geht. Hamburgs Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar würde die geplante Änderung dagegen am liebsten verhindern. Darum hat Caspar nun ein Dringlichkeitsverfahren gegen den Mutterkonzern Facebook eröffnet. Dieses zielt auf eine Anordnung ab, die Facebook das Erheben und Verarbeiten der Daten von WhatsApp-Nutzern untersagen soll.

Laut Caspar enthalten die WhatsApp-Bestimmungen „umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen“. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie sehe eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Der Datenschutzbeauftragte befürchtet, dass „WhatsApp mit den neuen Bestimmungen neben den bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Network/Security künftig weitere für Marketingzwecke und Direktwerbung schafft“.

Facebook ändert WhatsApp-Datenschutzbestimmungen

Die Anfang 2021 angekündigte Änderung der WhatsApp-Datenschutzbestimmungen sorgte für viel Missbilligung. Daraus ging hervor, dass Daten über WhatsApp-Nutzer nun verstärkt mit dem Mutterkonzern Facebook geteilt werden sollen. Eine Wahl ließ der Messenger seinen Nutzern dabei nicht. Denn das Unternehmen machte die Zustimmung zu einer Bedingung für die weitere WhatsApp-Nutzung. Als Ergebnis stiegen zahlreiche Nutzer auf Alternativen wie Signal oder Telegram um. Daraufhin ruderte Facebook beziehungsweise WhatsApp zurück, verlängerte den Bestätigungszeitraum bis zum 15. Mai 2021 und versicherte, dass die Datenweitergabe nicht für die Länder der Europäischen Union gelte. Denn das würde gegen die 2018 eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Zudem wurde der Datenaustausch zwischen den beiden Diensten bereits bei der WhatsApp-Übernahme durch die EU-Kommission verboten.

Umso interessanter ist in diesem Zusammenhang das aktuelle Verfahren. Denn laut Caspar käme es bisher zu keiner ihm bekannten aufsichtsbehördlichen Überprüfung der tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge zwischen WhatsApp und Facebook. „Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen“, so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte. Das von ihm eingeleitete Dringlichkeitsverfahren soll darum einen möglicherweise „rechtswidrigen massenhaften Datenaustausch“ verhindern und einen „unzulässigen Einwilligungsdruck auf Millionen von Menschen“ beenden.

Im nächsten Schritt wird Facebook im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gewährt. Diese wird allem Anschein nach bereits in naher Zukunft stattfinden, denn Caspar strebt eine Entscheidung bis zum 15. Mai und somit bis zum Ende der Bestätigungsfrist für die neuen Datenschutzbestimmungen an.

Bildquellen

  • Facebook App: Pixabay

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